Mosbach

Messerattacke im Stadtpark vor Gericht

"Gemeinschaftlich handelnd" soll junges Duo einen 22-Jährigen in Tötungsabsicht angegriffen haben

21.11.2019 UPDATE: 21.11.2019 11:30 Uhr 1 Minute, 5 Sekunden
Das ​Landgericht in Mosbach. Foto: dpa

Mosbach. (schat) Der erste Verhandlungstag vor der Jugendkammer des Landgerichts Mosbach war nach wenigen Minuten schon wieder vorbei. Aufgrund eines grippalen Infekts eines Verteidigers wurde beim Prozess gegen zwei junge Afghanen, die im April im Mosbacher Stadtpark einen Landsmann in Tötungsabsicht mit einem Messer attackiert haben sollen, am heutigen Donnerstag nur die Anklage verlesen.

Die Staatsanwaltschaft Mosbach wirft den beiden 17- und 19 Jahre alten Männern versuchten Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vor. Was sich am Nachmittag des 8. Aprils im ehemaligen Landesgartenschaugelände abgespielt haben soll, schilderte Staatsanwalt Florian Sommer wie folgt: Da der 17-jährige Angeklagte eine (frühere) Beziehung des späteren Opfers mit seiner Schwester missbilligte, soll er den 22-Jährigen unter einem Vorwand in den Stadtpark gelockt haben, um ihn dort zu töten. Beim Aufeinandertreffen vor Ort habe der jüngere Angeklagte dann zunächst sein Opfer mit Fäusten und Füßen traktiert und dann mit einem Messer in Richtung Hals und Gesicht gestochen, so der Staatsanwalt.

Geliehen haben soll ihm das Messer der 19-jährige Mitangeklagte, der – nachdem ein Begleiter des Opfers die eigentlichen Kontrahenten getrennt hatte – im Verlauf der Auseinandersetzung seinerseits den 22-Jährigen mit einem Messer attackiert haben. Der Angegriffene habe mit seinen Abwehrbewegungen Schlimmeres verhindern können, sei aber dennoch erheblich verletzt worden.

Nachdem auch Passanten auf den Vorfall aufmerksam geworden waren, seien die beiden Angeklagten geflohen, später aber von der Polizei (mitsamt Messer) aufgegriffen worden, so Staatsanwalt Sommer weiter. "Gemeinschaftlich handelnd" sollen sich der 17- und der 19-Jährige, die beide im Altkreis Mosbach leben, eines versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung schuldig gemacht haben.

Der Prozess wird am 5. Dezember vor der Jugendkammer des Landgerichts Mosbach unter Vorsitz von Richter Michael Haas fortgesetzt. Dann hoffentlich mit gesundem Rechtsanwalt und neuen Erkenntnissen zum Fall.

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