Die Ära Just kann beginnen
Wahlanfechtung: Klägerin Miller scheitert mit Antrag auf Zulassung der Berufung vor dem VGH - Wahlsieger Just will am 13. Mai loslegen

Dieses Bild dokumentiert nicht allein den Erdrutschsieg von Manuel Just (r.) bei der OB-Wahl vom 10. Juni 2018. Es hat auch Symbolcharakter: Zu sehen ist mit Torsten Fetzner (M.) Justs künftiger Tandempartner in der Weinheimer Stadtführung, mit Ralf Gänshirt (l.) aber auch ein potenzieller Nachfolger des nun endgültig scheidenden Hirschberger Bürgermeisters. Foto: Kreutzer
Von Philipp Weber
Weinheim. Kaum einer hatte damit gerechnet - jedenfalls nicht mehr in dieser Woche. Doch der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat entschieden: Die Richter wiesen am Donnerstag Fridi Millers Antrag auf Zulassung der Berufung zurück und bestätigten damit das erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts in Karlsruhe. Dieses hatte die Wahlanfechtungsklage der Dauerkandidatin gegen das Ergebnis der Weinheimer Oberbürgermeisterwahl vom 10. Juni als unzulässig und in der Sache unbegründet abgewiesen. Der VGH teilte seine Entscheidung am heutigen Freitagvormittag der Öffentlichkeit mit.
Am Freitag, um etwa 11.15 Uhr, erfuhr Wahlsieger Manuel Just (40), dass er sein Amt in Weinheim nun jederzeit antreten kann. Tatsächlich wird es aber noch eine gute Woche dauern: Bekanntlich ist Just amtierender Bürgermeister der Gemeinde Hirschberg. Dort will er noch einige Dinge regeln, ehe er sein Büro im Weinheimer Schloss bezieht. "Aller Wahrscheinlichkeit nach wird es am Montag, 13. Mai, so weit sein", sagte Just gestern im RNZ-Gespräch.
Sobald Just in Weinheim angekommen ist, beginnt seine Amtszeit als Oberbürgermeister. Er darf beziehungsweise muss ab diesem Zeitpunkt Gremiensitzungen leiten und hat dabei auch Stimmrecht. Damit wird Just in jedem Fall die Gemeinderatssitzung am 22. Mai leiten, in der die endgültige Entscheidung über eine gewerbliche Entwicklung der "Hinteren Mult" ansteht. Das gilt aller Wahrscheinlichkeit nach auch für die nicht-öffentliche Vorberatung im Ausschuss für Technik und Umwelt (ATU), die nach RNZ-Informationen am 15. Mai stattfindet.
Just ist bereits vereidigter Beamter. Was noch fehlt, ist die formale Verpflichtung als Weinheimer Oberbürgermeister. Diese sollte dem Amtsantritt zwar "zeitnah" folgen, ihr Fehlen hindert Just aber nicht an der Übernahme der Verwaltungsführung. Just will - Stand Freitag - ohne große Knalleffekte loslegen. "Auch ein Oberbürgermeister startet nicht anders in seine Arbeit als andere Betriebseinsteiger", gab er sich bescheiden. Zunächst werde er sein Büro beziehen, dann seine unmittelbaren Mitarbeiter kontaktieren und erste Einblicke in die Arbeitsabläufe vor Ort nehmen.
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"Wir hatten keine Zweifel daran, dass die OB-Wahl rechtmäßig war", so Roland Kern, Pressesprecher der Stadt Weinheim. Dennoch seien die Mitarbeiter der Stadtverwaltung erleichtert, dass die Wahlanfechtungsklage nun endgültig entschieden ist. "Wir haben damit gerechnet, dass es erst nächste Woche so weit ist - allein schon wegen der vielen Brückentage." Umso größer sei die (positive) Überraschung am gestrigen Freitag gewesen.
Besonders groß ist die Freude bei Torsten Fetzner (60), der seit August 2018 die Aufgaben des Weinheimer OBs geschultert hatte - neben der Leitung des eigenen Dezernats. Er freue sich auf die Zusammenarbeit mit Just, wird der Erste Bürgermeister in einer Presseerklärung der Stadt zitiert. Auf seine Zeit als "doppelter Bürgermeister" blickt Fetzner trotz aller Anstrengungen mit Gelassenheit zurück. Er habe "überwiegend positive Erfahrungen" gemacht. Einen kleinen Wermutstropfen muss die Stadt Weinheim trotzdem schlucken: Entgegen der Auffassung des Karlsruher Verwaltungsgerichts stellten die Mannheimer Richter einen Wahlfehler fest. Die Stadt habe im Vorfeld der OB-Wahl gegen den Grundsatz der Chancengleichheit aller Kandidaten verstoßen, weil bei der Vorstellungsrunde der Freiwilligen Feuerwehr Klägerin Miller und ein weiterer Bewerber nicht eingeladen waren. Die Feuerwehr sei eine öffentliche Einrichtung der Stadt Weinheim und folglich zu Neutralität verpflichtet.
Die Kandidatenrunde mit lediglich fünf von sieben der damaligen Bewerber sei daher nicht als private Vereinsveranstaltung einzustufen - zumal ins ebenfalls städtische Feuerwehrzentrum eingeladen worden war. Dass die Feuerwehr im Nachgang der Veranstaltung auch auf ihrer Facebook-Seite "berichtete", habe die Ungleichbehandlung noch verstärkt. Doch dann kommt das große Aber: Man könne bei "lebensnaher Betrachtung" nicht davon ausgehen, dass das Wahlergebnis wesentlich anders ausgefallen wäre, wenn alle Bewerber im Feuerwehrhaus gewesen wären. Womit der Fehler eben nicht wahlentscheidend war.
Zur Erinnerung: Just hatte die Wahl im ersten Anlauf gewonnen, mit 68,4 Prozent der Stimmen. Abgesehen von inhaltlichen Fragen hätten die Verwaltungsrichter in Karlsruhe Millers Prozessfähigkeit "ohne Rechtsfehler" verneint. Schon aus diesem Grund sei ihre Klage vom Verwaltungsgericht zu Recht abgewiesen worden, so die VGH-Richter.
Die 49-jährige Miller ist bis heute anderer Meinung. Sie sieht sich unter anderem in ihrem Grundrecht auf richterliches Gehör beschnitten und will Verfassungsbeschwerde einlegen. Dies ändert jedoch nichts daran, dass die Abweisung ihrer Wahlanfechtungsklage nun rechtskräftig ist. Bei Bürgermeisterwahlen tritt sie derzeit nicht an. Sie bewirbt sich aber um Ratsmandate in der Kommune Sindelfingen und im Landkreis Böblingen.



