Oberbürgermeister-Wahl für gültig erklärt
Verwaltungsgerichtshof bestätigt das Urteil des Verwaltungsgerichts

Weinheim. (ans) Bürgermeister Manuel Just wird wohl nächste Woche als Oberbürgermeister nach Weinheim wechseln, denn jetzt ist klar: Die Oberbürgermeisterwahl vom 10. Juni vergangenen Jahres ist gültig.
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim hat sich am heutigen Freitag dazu in einer Pressemitteilung geäußert. "Der VGH hat mit Beschluss vom 2. Mai 2019 das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 21. Januar 2019 bestätigt, mit dem der Wahleinspruch einer Klägerin gegen die Oberbürgermeisterwahl der Stadt Weinheim zurückgewiesen wurde", heißt es darin. Klägerin war bekanntermaßen Fridi Miller, die ebenfalls bei der OB-Wahl kandidiert hatte. Ohne Rechtsfehler habe das Verwaltungsgericht die Prozessfähigkeit der Klägerin verneint, heißt es in der Pressemitteilung.
Und weiter: "Schon aus diesem Grund sei ihre gegen die Gültigkeit der Oberbürgermeisterwahl gerichtete Klage vom Verwaltungsgericht zu Recht abgewiesen worden." Die Klage hätte auch in der Sache keinen Erfolg haben können, schreibt der Verwaltungsgerichtshof. Zwar habe die Stadt Weinheim gegen den Grundsatz der Chancengleichheit der Kandidaten verstoßen, indem zu einer Vorstellungsrunde bei der Feuerwehr nicht alle Kandidaten eingeladen worden seien. Dieser Wahlfehler habe sich jedoch nicht auf das Wahlergebnis ausgewirkt.
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Der Beschluss vom 2. Mai ist unanfechtbar. Damit ist es entschieden und Bürgermeister Just kann elf Monate nach der gewonnenen Wahl nach Weinheim wechseln. Er hatte angekündigt, dass er eine Woche nach der Entscheidung das Amt des Oberbürgermeisters antreten werde.



