Heidelberg

Auch die Justiz leidet unter Diesel-Abgasen

Wegen des VW-Skandals elf Prozent mehr Klagen - Aufwendige Verfahren ohne Präzedenzfall

08.03.2019 UPDATE: 09.03.2019 06:00 Uhr 1 Minute, 39 Sekunden
Verbraucher wehren sich gegen die Abgasschummelei bei Dieseln vor Gericht. Foto: dpa

Von Holger Buchwald

Heidelberg. Der Diesel-Abgasskandal belastet die Justiz. Wenn am Heidelberger Landgericht im letzten Jahr die Anzahl der erstinstanzlichen Verfahren im Vergleich zum Vorjahr um 11,3 Prozent gestiegen ist, ist dies einzig und allein auf Klagen von Diesel-Besitzern gegen den VW-Konzern zurückzuführen. Das bestätigte Landgerichtspräsident Frank Konrad Brede, als er seine Jahresbilanz vorlegte.

Der Bezirk umfasst rund 495.000 Einwohner und diese reichten beim Landgericht in 2018 insgesamt 1798 Klagen mit einem Streitwert über 5000 Euro ein. Allein 250 davon waren Diesel-Verfahren. Und wiederum mehr als die Hälfte dieser Klagen gingen erst im Dezember ein. "Das liegt daran, dass Ende 2018 einige Ansprüche verjährten", begründet Brede diesen plötzlichen Anstieg. Die VW-Fahrer mussten schnell handeln, wenn sie den Wertverfall ihrer Autos ersetzt haben wollten oder gar gleich einen Ersatzwagen forderten. Inzwischen seien auch gegen andere Autobauer wie BMW oder Daimler Klagen eingegangen, diese könne man aber jeweils an zwei Händen abzählen.

Insgesamt ist die Mehrbelastung für die Richter spürbar. "Solch eine Klageschrift umfasst rund 300 Seiten", so Brede. Die Akten der Diesel-Verfahren seien überdurchschnittlich dick. Da sich einige große Anwaltskanzleien auf die Thematik spezialisiert hätten, seien die Argumente zwar oft ähnlich, trotzdem müssten die Richter die Unterlagen immer gründlich durcharbeiten. Brede: "Der Aufwand ist entsprechend hoch."

Hinzu kommt, dass es immer noch keine höchstrichterliche Entscheidung gibt, an der sich die Landgerichte orientieren können. Sei es beim Bundesgerichtshof oder beim Oberlandesgericht: Kurz vor der Entscheidung wurden die Klagen gegen die Autobauer immer kurzfristig zurückgezogen. Der VW-Konzern und seine Kunden einigten sich außergerichtlich - und verhinderten so ein Präzedenzurteil, das als Grundlage für andere Verfahren dienen könnte.

Sind die Heidelberger Richter eher auf der Seite der Autobauer oder eher auf der der Verbraucher? Eine eindeutige Tendenz lasse sich nicht ablesen, sagt Brede: "Dafür sind auch die Verfahren viel zu unterschiedlich." Mal forderten die Kläger von VW, dass sie den Kaufpreis oder zumindest den Zeitwert zurückerstattet bekommen, mal wollen sie ihren alten Diesel gegen ein neues Modell ohne Betrugssoftware eintauschen.

Die Erfolgschancen für solche "Nacherfüllungsklagen" stehen oft schlecht. Denn die neuen Wagen sind mit den Vorgängermodellen nicht vergleichbar: Manchmal haben sie einen stärkeren Motor oder einen geringeren Kraftstoffverbrauch. Zwei Kläger, die vom VW-Konzern verlangten, dass er ihre Diesel-Autos ganz zurückkauft, bekamen hingegen im Spätjahr 2018 recht. Einer von ihnen soll für seinen VW-Sharan 2.0 TDI, den er im Oktober 2014 für 40.000 Euro gekauft hatte immerhin noch 31.000 Euro bekommen.

Dass der Einbau von Schummelsoftware in Motoren "sittenwidrig" sei, darin sind sich die Richter einig. Nun warten sie gespannt darauf, dass über die von der Bundeszentrale der Verbraucherzentralen und dem ADAC angestoßenen Musterfeststellungsklage entschieden wird.

Hintergrund

Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) springt klagenden Dieselkäufern zur Seite und meldet sich erstmals mit einer rechtlichen Einschätzung zu Wort.

Demnach ist die illegale Abgastechnik in den Autos als Sachmangel einzustufen, wie das Gericht in Karlsruhe

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Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) springt klagenden Dieselkäufern zur Seite und meldet sich erstmals mit einer rechtlichen Einschätzung zu Wort.

Demnach ist die illegale Abgastechnik in den Autos als Sachmangel einzustufen, wie das Gericht in Karlsruhe mitteilte. Es kündigte dazu "in Kürze" die Veröffentlichung eines umfangreichen Hinweisbeschlusses vom 8. Januar an. Das Dokument sollte voraussichtlich allerdings erst Anfang kommender Woche online gestellt werden. (Az. VIII ZR 225/17)

Die obersten Zivilrichter stellen außerdem klar, dass Händler betroffenen Neuwagenkäufern die Lieferung eines anderen Autos ohne das Problem nicht einfach verwehren können, nur weil das Modell nicht mehr hergestellt wird. Der Austausch könne höchstens daran scheitern, dass im einzelnen Fall die Kosten unverhältnismäßig hoch seien.

Der 19-seitige Hinweisbeschluss gibt die vorläufige Einschätzung des Senats wieder und ist noch kein Urteil. Dennoch gehe davon für die unteren Instanzen eine Signalwirkung aus, sagte BGH-Sprecherin Dietlind Weinland. "Es ist zu erwarten, dass sie sich an dieser vorläufigen Rechtsauffassung orientieren werden."

VW teilte mit, dies lasse noch keine Rückschlüsse auf die Erfolgsaussichten solcher Kundenklagen zu. Erst recht ließen sich daraus keine Folgerungen für die Erfolgsaussichten von Klagen gegen die Volkswagen AG ziehen, sagte ein Sprecher des Autokonzerns in Wolfsburg. Tatsächlich äußerten sich die Karlsruher Richter nur zu Ansprüchen, die Dieselkäufern gegen den Autohändler entstehen können.

Dass der BGH von sich aus mit rechtlichen Hinweisen in die Initiative geht, hat Seltenheitswert. Anlass war die kurzfristige Absage einer Verhandlung am 27. Februar. An diesem Tag sollte eigentlich über die erste Klage im Zusammenhang mit dem Dieselskandal verhandelt werden, die es bis in die letzte Instanz geschafft hat. Dieser Termin ist laut BGH aufgehoben. Der klagende Käufer eines VW Tiguan habe seine Revision zurückgenommen, weil sich die Parteien verglichen hätten.

Das bedeutet, dass der Kläger Geld bekommen hat. Verbraucheranwälte werfen den Autokonzernen schon länger vor, gezielt Vergleiche zu schließen, um ein höchstrichterliches Urteil zu vermeiden. Mit dem Rückzieher wird das vorinstanzliche Urteil des Bamberger Oberlandesgerichts rechtskräftig. Dort war der Käufer unterlegen.

Der Mann wollte erreichen, dass sein Autohändler einen kurz vor Bekanntwerden des Abgasskandals 2015 neu gekauften VW Tiguan zurücknimmt und ihm dafür ein anderes Auto ohne das Problem gibt. Das wurde von den Gerichten mit der Begründung abgewiesen, dass der Fahrzeugtyp so nicht mehr hergestellt wird. Es sei deshalb gar nicht möglich, ein gleichartiges und gleichwertiges Auto zu liefern.

Diese Einschätzung hält der BGH für fehlerhaft. Ein "mehr oder weniger großer Änderungsumfang" dürfte "für die Interessenlage des Verkäufers in der Regel ohne Belang sein", hieß es.

Dass ein Sachmangel vorliegen dürfte, begründen die Richter mit der Gefahr, dass die Behörden dem Käufer die Betriebszulassung entziehen. Damit fehle es "an der Eignung der Sache für die gewöhnliche Verwendung" - nämlich die Nutzung des Autos im Straßenverkehr.

Der ADAC begrüßte die Klarstellungen. "Damit ist in diesem Punkt endlich Rechtssicherheit geschaffen", teilte der Autofahrerclub mit.

Der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), Klaus Müller, sagte, nun sei klar, dass nach höchstrichterlicher Auffassung die Verwendung einer Abschalteinrichtung der Abgasreinigung nicht hinzunehmen sei. Die Äußerungen hätten auch Signalwirkung für die Musterfeststellungsklage von vzbv und ADAC gegen VW. Dabei soll es um Schadenersatzansprüche gehen. Inzwischen haben sich mehr als 400 000 Autobesitzer angeschlossen.

Außerdem sind derzeit nach VW-Angaben bundesweit etwa 50 000 Kundenklagen anhängig, die die Volkswagen AG, eine Konzerngesellschaft oder einen Händler betreffen. 14 000 Urteile oder Beschlüsse seien ergangen, mehrheitlich im Sinne des Konzerns.

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Hintergrund

Von Holger Buchwald

Heidelberg. Es wird mehr gestritten: In allen Rechtsbereichen verzeichnete das Landgericht Heidelberg im letzten Jahr mehr

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Von Holger Buchwald

Heidelberg. Es wird mehr gestritten: In allen Rechtsbereichen verzeichnete das Landgericht Heidelberg im letzten Jahr mehr Verfahrenseingänge als noch in 2017. Besonders stark schlugen die Schadenersatzklagen im Zusammenhang mit dem Diesel-Abgasskandal zu Buche, derzeit sind 300 solcher Verfahren beim Landgericht anhängig. Und doch: Anders als in den Vorjahren hatte Landgerichtspräsident Frank Konrad Brede am Freitag bei seinem Neujahrsempfang im Justizgebäude keinen Grund zur Klage.

Mit allein dreieinhalb Richterstellen zusätzlich wurde das Gericht personell aufgestockt. Mit viel Einsatz sei es gelungen, die Summe der offenen Verfahren zu verringern. Das Landgericht ist für die Amtsgerichtsbezirke Heidelberg, Wiesloch und Sinsheim und damit für 39 Städte und Gemeinden sowie 450.000 Einwohner zuständig.

Brede erinnerte vor zahlreichen geladenen Gästen aus Politik und Justiz an den kürzlich verstorbenen Heidelberger Künstler Pieter Sohl, der seit Jahren viele seiner großformatigen und bunten Gemälde im Landgericht ausgestellt hatte. "Mit seinen Werken bleibt er omnipräsent", sagte der Präsident. Schmerzlich für Brede ist auch, dass er mit Hans-Jörg Städtler-Pernice seinen Stellvertreter an das Oberlandesgericht Karlsruhe verliert.

Städtler-Pernice war vier Jahre lang Vizepräsident, war zuständig für Arzthaftungssachen und Mietrecht, hatte das Landgericht sogar vier Monate lang kommissarisch geleitet und übernahm nun als Vorsitzender einen Zivilsenat in Karlsruhe. "Für das Landgericht ist das eine große Auszeichnung", betonte Brede, "für mich persönlich ein herber Verlust".

Abgesehen von diesem personellen Einschnitt zog Brede aber eine positive Bilanz: "2018 war ein gutes Jahr." Die Privatisierung der Notariate und die Integration des Nachlassgerichts ins Amtsgericht habe man in Heidelberg "unfallfrei" umgesetzt. Dies sei keine Selbstverständlichkeit, wie man in manch anderen Bezirken sehe. Auch die Aufstockung des richterlichen Bereitschaftsdienstes sei in Heidelberg sehr gut gelungen.

Diese wurde notwendig, da das Bundesverfassungsgericht im Juli letzten Jahres entschied, dass Psychiatriepatienten nur noch mit richterlicher Genehmigung ans Bett fixiert werden dürfen. Mit dem großen Psychiatrischen Zentrum in Wiesloch im Bezirk gebe es da viel zu tun. "Wir sind täglich mit solchen Fällen befasst", so Brede.

Die Justiz kann diesem Jahr gleich zwei runde Geburtstage feiern: 120 Jahre Landgericht und 70 Jahre Grundgesetz. Sowohl Brede als auch der Vorsitzende des Anwaltsvereins Michael Eckert erinnerten daran, dass die Rechtsstaatlichkeit keine Selbstverständlichkeit sei. Gerade angesichts des grassierenden Populismus und der Zunahme autoritärer Systeme müsse man sie täglich verteidigen.

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Von Holger Buchwald

Heidelberg. Zwei Diesel-Fahrer aus der Region haben einen juristischen Erfolg gegen den Volkswagen-Konzern erzielt. Die dritte Zivilkammer des Landgerichts Heidelberg verurteilte den Autobauer dazu, zwei Fahrzeuge zurückzunehmen und den Klägern den

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Von Holger Buchwald

Heidelberg. Zwei Diesel-Fahrer aus der Region haben einen juristischen Erfolg gegen den Volkswagen-Konzern erzielt. Die dritte Zivilkammer des Landgerichts Heidelberg verurteilte den Autobauer dazu, zwei Fahrzeuge zurückzunehmen und den Klägern den Kaufpreis zurückzuerstatten. Das teilte die Rechtsanwaltskanzlei Rogert und Ulbrich aus Düsseldorf am Montag mit, die die Kläger vertrat. Ein Landgerichtssprecher bestätigte die Entscheidungen. "Sittenwidrig" sei der Einbau von Schummelsoftware in Dieselmotoren.

Die RNZ hat die wichtigsten Fragen und Antworten zu den Fällen zusammengestellt.

Worum ging es konkret? Im ersten Fall handelte es sich um einen VW Sharan 2.0 TDI, den der Kläger im Oktober 2014 mit einem Kilometerstand von 18.000 für knapp 40.000 Euro gekauft hatte. Beim Prozesstermin in Heidelberg hatte der Wagen inzwischen 81.000 Kilometer auf dem Tacho. Wegen der eingerechneten Nutzungsentschädigung wurde Volkswagen nicht zur Rückzahlung des gesamten Kaufpreises verurteilt, der Autofahrer soll aber immerhin noch knapp 31.000 Euro bekommen. Dafür muss er den Sharan natürlich zurückgeben.

Im zweiten Fall geht es um einen Skoda Yeti, den der Kläger im Dezember 2011 für 29.200 Euro neu gekauft hatte. Er soll für die Rückgabe des Wagens mit einem aktuellen Kilometerstand von 116.000 noch 15.600 Euro bekommen. Damit liegt die Summe, die den Käufern zugesprochen wurde, deutlich über dem Gebrauchtwagenwert für Dieselfahrzeuge.

Bei beiden Autos handelt es sich um Fahrzeuge mit Dieselmotoren des Typs EA 189, in die Volkswagen eine Schummelsoftware eingebaut hatte. Dadurch wurde bewirkt, dass die gesetzlichen Grenzwerte für Stickoxide nur auf dem Abgasprüfstand in der Werkstatt, nicht aber im Straßenverkehr erreicht wurden.

Wie hat das Gericht den Rückkaufpreis berechnet? Dazu mussten die Richter zunächst schätzen, wie lange ein Auto dieses Typs normalerweise hält. Für den VW Sharan ging die Zivilkammer von einer Gesamtlaufleistung von 300.000 Kilometer aus. Bei dem aktuellen Tachostand geteilt durch die Gesamtlaufleistung und multipliziert mit dem ursprünglichen Kaufpreis kam sie zu der Summe, die Volkswagen bezahlen muss, sollte das Urteil rechtskräftig werden. Ein Gerichtssprecher betonte, dass es verschiedene Möglichkeiten gebe, um den Wert der Fahrzeuge zu ermitteln.

Was bedeuten die Urteile für die anderen Betroffenen des Diesel-Abgasskandals? Der Düsseldorfer Rechtsanwalt Marco Rogert, der auch die beiden Heidelberger Kläger vertrat und dessen Kanzlei sich auf solche Fälle spezialisiert hat, wertet sie als positives Signal für die Verbraucher. "Sie machen den Betroffenen Mut, ebenfalls selbst eine Klage gegen den Hersteller ihres Autos anzustrengen." Inzwischen habe seine Kanzlei, die rund 10.000 Dieselkläger vertrete, mehr als 800 Urteile in erster Instanz gewonnen. Laut dem Heidelberger Landgerichtssprecher gebe es aber schon bei den hiesigen Richtern durchaus unterschiedliche Rechtsauffassungen.

Zudem gibt es auch ganz unterschiedliche Arten von Klagen: Viele Autofahrer forderten von Volkswagen, dass sie ihren Diesel mit Betrugssoftware gegen ein neueres Modell eintauschen dürfen. Die Erfolgschancen für solche Nacherfüllungsklagen stehen jedoch schlecht. Auch das Heidelberger Landgericht hat solche Klagen bereits abgewiesen. So bestand eine Frau darauf, dass ihr Audi Q5, den sie im Oktober 2011 gekauft hatte, gegen einen neuen der zweiten Generation eingetauscht werden soll. Da dieser aber eine höhere Motorleistung, ein niedrigeres Gewicht und einen geringeren Kraftstoffverbrauch gehabt hätte, war dieser Nacherfüllungsanspruch nach Ansicht des Gerichts nicht gedeckt.

Wie geht es jetzt weiter? Es sind nicht die ersten Prozesse, die der Volkswagen-Konzern in der ersten gerichtlichen Instanz verlor. In aller Regel geht der Autobauer aber in Berufung. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat zwar schon etliche mündliche Verhandlungen terminiert, die Berufung wurde aber bisher immer kurzfristig zurückgenommen. "Die Hälfte von unseren 500 Berufungsverfahren sind inzwischen erledigt", sagte eine Gerichtssprecherin auf Anfrage der RNZ: "Wir haben aber noch keinen entschieden." Volkswagen schloss mit den Klägern in diesen Fällen immer einen außergerichtlichen Vergleich. "Die erfolgreichen Kläger wären mit dem Klammerbeutel gepudert, wenn sie einem deutlich schlechteren Vergleich zustimmen würden", so Anwalt Rogert.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen und der ADAC haben gegen den Volkswagen-Konzern eine Musterfeststellungsklage eingereicht. Mehr als 155.000 Betroffene haben sich bereits im entsprechenden Register beim Bundesjustizministerium eintragen lassen. Sollte die Klage Erfolg haben, müssen sie ihren individuellen Schadensersatzanspruch aber noch einmal selbst juristisch einfordern. Dabei geht es aber dann nur noch um die Höhe des Betrags.

Der Diesel-Abgasskandal wird die Gerichte auch noch weiter beschäftigen. Allein beim Landgericht Heidelberg gingen 300 Klagen gegen den VW-Konzern ein. Besonders im Dezember gab es noch einmal eine deutliche Zunahme, denn zum Jahresende 2018 endete die Verjährungsfrist für viele Fälle.

Aktenzeichen: 3 O 114/18 und 3 O 255/17

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Hintergrund

Berlin (dpa) - Der neuen Verbraucherklage gegen Volkswagen wegen des Diesel-Abgasskandals haben sich inzwischen mehr als 81.000 Autokäufer angeschlossen. Sie beantragten einen Eintrag ins Klageregister, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mitteilte.

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Berlin (dpa) - Der neuen Verbraucherklage gegen Volkswagen wegen des Diesel-Abgasskandals haben sich inzwischen mehr als 81.000 Autokäufer angeschlossen. Sie beantragten einen Eintrag ins Klageregister, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mitteilte.

Das Interesse, sich an einer Klage gegen VW zu beteiligen, sei also offensichtlich sehr groß, sagte vzbv-Chef Klaus Müller. "Wir rechnen damit, dass die Zahl der Anmeldungen weiter steigt."

Das Register war erst Ende November eröffnet worden. Damit über die Klage vor Gericht verhandelt werden kann, mussten sich binnen zwei Monaten mindestens 50 Betroffene eintragen. Der vzbv will zusammen mit dem Autofahrerclub ADAC eine erst kürzlich eingeführte Musterfeststellungsklage gegen VW führen - stellvertretend für vom Abgasskandal betroffenen VW-Kunden. Ziel ist, eine Grundlage für die leichtere Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen zu schaffen.

Bei der Musterfeststellungsklage übernehmen die Verbraucherschützer das Prozessrisiko. Verbraucher können sich bis zum Beginn des Prozesses eintragen. VW hat die Forderungen zurückgewiesen: Die Autos seien genehmigt, technisch sicher und fahrbereit. Im September 2015 hatte VW Manipulationen an Dieselmotoren einräumen müssen. Vom Pflichtrückruf bei Volkswagen sind 2,5 Millionen Autos betroffen.

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