Dafür fließen 3,6 Millionen Euro in den Neckar-Odenwald-Kreis
45 Projekte werden unterstützt - Eine Übersicht

Eines der Projekte, das durch das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum gefördert wird, ist die Umgestaltung der Bahnunterführung in Hirschlanden. Hier soll die Treppe durch eine Rampe ersetzt werden, um den Durchgang zu erleichtern. Foto: Helmut Frodl
Neckar-Odenwald-Kreis/Rosenberg. "Im Rahmen der Programmentscheidung des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum haben wir dieses Jahr 442 Gemeinden ausgewählt. Von den nun angenommenen Projekten versprechen wir uns wichtige Impulse für die strukturelle Entwicklung unseres ländlichen Raums", sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, am Donnerstag bei der Bekanntgabe der Programmentscheidung des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) 2019 in Stuttgart. "Mit der bisher höchsten ELR-Programmentscheidung in der 24-jährigen Geschichte des ELR ist es uns gelungen, die Fördermittel noch einmal um knapp acht Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr zu steigern. Die diesjährige Programmentscheidung umfasst 75.118.589 Millionen Euro."
Hintergrund
Aglasterhausen: Breitenbronn: 50.000 Euro, Daudenzell: 40 000 Euro
Elztal: Auerbach: 46.710 Euro, Muckental: 66.320 Euro
Fahrenbach: Fahrenbach: 518.175 Euro
Hardheim: Bretzingen: 23.400
Aglasterhausen: Breitenbronn: 50.000 Euro, Daudenzell: 40 000 Euro
Elztal: Auerbach: 46.710 Euro, Muckental: 66.320 Euro
Fahrenbach: Fahrenbach: 518.175 Euro
Hardheim: Bretzingen: 23.400 Euro
Haßmersheim: Haßmersheim: 92.715 Euro, Hochhausen: 511.840 Euro
Hüffenhardt: Hüffenhardt: 228.840 Euro
Mosbach: Mosbach: 25.000 Euro, Neckarelz: 14.120 Euro
Neckarzimmern: Neckarzimmern: 103.210 Euro
Neunkirchen: Neckarkatzenbach: 20.000 Euro, Neunkirchen: 40.000 Euro
Limbach: 38.500 Euro
Mudau: Oberscheidental: 25.000 Euro
Osterburken: Bofsheim: 20.000 Euro, Osterburken: 110.920 Euro, Schlierstadt: 19.020 Euro
Ravenstein: Erlenbach: 107.680 Euro, Hüngheim: 45.000 Euro, Merchingen: 78.640 Euro, Oberwittstadt: 88.360 Euro
Rosenberg: Hirschlanden: 71.200 Euro
Schefflenz: Mittelschefflenz: 75.820 Euro, Unterschefflenz: 92.430 Euro
Schwarzach: Unterschwarzach: 560.000 Euro
Seckach: Großeicholzheim: 20.000 Euro
Waldbrunn: Schollbrunn: 40.000 Euro, Strümpfelbrunn: 453.760 Euro.
Erfreuliche Nachrichten also für den ländlichen Raum - und gerade auch für die Region. Im Rahmen des ELR gehen im Jahr 2019 Zuschüsse von insgesamt 3.626.660 Euro in den Neckar-Odenwald-Kreis. Mit den 45 geförderten Projekten wird ein Investitionsvolumen von 20.691.293 Euro angestoßen.
Das ELR ist in Baden-Württemberg das wichtigste Strukturentwicklungsprogramm für den ländlichen Raum. Gefördert werden vielfältige Projekte von Privatpersonen, Unternehmern und Gemeinden in den vier Förderschwerpunkten Wohnen, Arbeiten, Grundversorgung und Gemeinschaftseinrichtungen.
Wohnen und Holzbau: Die aktuelle Neuausrichtung des ELR zielt auf die Innenentwicklung der Kommunen im ländlichen Raum und die Schaffung von Wohnraum. "Da auch auf dem Land zeitgemäße Wohnungen und Häuser zunehmend Mangelware sind, war es mir im Zuge dieser Programmentscheidung sehr wichtig, dass mindestens die Hälfte der Fördermittel in den Förderschwerpunkt Wohnen fließt", teilte der Minister mit. "Ergänzend dazu darf die ökologische Seite des Bauens nicht zu kurz kommen. Mit dem Förderzuschlag bei der Verwendung von Holz möchten wir diesen vielseitigen, angenehmen und vor allem CO2-speichernden Baustoff unterstützen", sagte Peter Hauk. Dass nun 20 Prozent der geförderten Projekte diesen Holz-Zuschlag erhalten, zeige, dass dieses zukunftsweisende Baumaterial bei vielen Baden-Württembergern eine hohe Akzeptanz genieße.
Unterstützung der Grundversorgung: Die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur- und Küstenschutz ermöglicht seit letztem Jahr die Förderung für Kleinstunternehmen der Grundversorgung sowie von Basisdienstleistungen mit Bundesmitteln. Diese Mittel werden im Programmjahr 2019 erneut genutzt, um neben Dorfläden und Dorfgasthäusern auch lokale Handwerksbetriebe im Förderschwerpunkt Grundversorgung zu unterstützen. "Für uns ist der Erhalt wohnortnaher Einkaufsmöglichkeiten und Dienstleistungen ein zentrales Anliegen", betonte Minister Hauk. In diesem Jahr fließen drei Millionen Euro in die Grundversorgung.
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Lebendige Schwerpunktgemeinden: Gemeinden, die unter Beteiligung ihrer Bürgerinnen und Bürger einen besonderen Entwicklungsbedarf nachweisen und zudem ein klares Zukunftskonzept vorlegen, können darüber hinaus für bis zu fünf Jahre als Schwerpunktgemeinde in das ELR aufgenommen werden. "Es freut mich zu sehen, welch positive Dynamik sich in den inzwischen 44 Schwerpunktgemeinden entfaltet", betonte der Minister.
Info: Weiteres zum ELR gibt es unter www.mlr-bw.de.



