Baden-Württemberg fördert Entwicklung von Ortskernen
Schwerpunkt liegt 2019 auf der Innenentwicklung ländlicher Kommunen

Neckar-Odenwald-Kreis. (pm) "Die Zukunft der Gemeinden im ländlichen Raum liegt im Bestand. Der Schlüssel für vitale und lebenswerte Gemeinden ist die konsequente Nutzung und Entwicklung von Brachflächen, Baulücken und Bestandsgebäuden. Deshalb setzen wir im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) weiterhin die Hälfte der Fördermittel für Innenentwicklung und Wohnbauprojekte ein", sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, anlässlich der neuen Ausschreibung des ELR-Jahresprogramms 2019.
Hintergrund
Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum ist das zentrale Förderprogramm der Landesregierung zur integrierten Strukturentwicklung von Städten und Gemeinden im Ländlichen Raum sowie von ländlich geprägten Orten im Verdichtungsraum und den Randzonen um den
Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum ist das zentrale Förderprogramm der Landesregierung zur integrierten Strukturentwicklung von Städten und Gemeinden im Ländlichen Raum sowie von ländlich geprägten Orten im Verdichtungsraum und den Randzonen um den Verdichtungsraum.
In den vier Förderschwerpunkten Arbeiten, Grundversorgung, Gemeinschaftseinrichtungen und Wohnen können 2019 sowohl kommunale als auch private Investitionen mit Zuschüssen gefördert werden. Interessierte private Investoren erhalten nähere Informationen bei ihrer Gemeinde.
Voraussetzung für die Aufnahme in das Programm ist ein Aufnahmeantrag der Gemeinde mit Darlegungen zur strukturellen Ausgangslage, zu den Entwicklungszielen, zum Maßnahmenplan mit Einzelprojekten sowie zum Umsetzungs- und Finanzierungskonzept. Der Aufnahmeantrag kann auf der Ebene von Teilorten, von Gemeinden oder von interkommunalen Zusammenschlüssen gestellt werden und soll die vorliegenden Herausforderungen aufgreifen.
"Ein Kennzeichen für den Strukturwandel sind leer stehende Gebäude in den Ortskernen. Ein zunehmender Leerstand kann zu einer dauerhaften Beeinträchtigung des Ortsbildes führen und die Attraktivität des Ortes als Standort für Wohnen und Arbeiten schmälern", so Hauk. Dennoch setzten viele Gemeinden nach wie vor auf Neubaugebiete in der Hoffnung auf Zuzug junger Familien.
Innenentwicklung könne aber nur gelingen, wenn ihr ein Vorrang vor der Außenentwicklung eingeräumt wird. "Ziel der Programmausschreibung 2019 ist es, Impulse zur innerörtlichen Nachverdichtung zu setzen. Deshalb werden wir prioritär die Nutzung von Brachflächen und Baulücken sowie Investitionen privater Haus- und Wohnungsbesitzer in Bestandsgebäude fördern", betonte der Minister.
"Der Schwerpunkt des ELR liegt auf der Innenentwicklung. Mit dem Förderschwerpunkt ‚Innenentwicklung/Wohnen‘ entstehen zeitgemäße Wohnungen, neu gestaltete Ortskerne und Raum für neues Bauen in den Ortsmitten", erklärte Hauk.
Auch zur dezentralen Wirtschaftsstruktur, die eine der Stärken Baden-Württembergs sei, leiste das ELR mit der Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen einen Beitrag und trage damit zur Schaffung von Arbeitsplätzen in den ländlichen Regionen bei.
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Mit dem Förderschwerpunkt ‚Grundversorgung‘ unterstütze das ELR außerdem Dorfläden, Metzgereien, Bäckereien und Dorfgasthäuser, um die Versorgung mit Waren und Dienstleistungen im ländlichen Raum zu gewährleisten. "Als Landesregierung setzten wir auf eine vorausschauende und zielführende Strukturpolitik. Strukturförderung heißt, Lebensqualität zu erhalten und zu verbessern. Mit dem ELR steht dem Land ein hervorragendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden zur Verfügung", betonte Peter Hauk.
Außerdem solle das Bauen mit nachwachsenden Rohstoffen attraktiver werden. Wer bei Projekten überwiegend ressourcenschonende, CO2 bindende Baustoffe wie zum Beispiel Holz einsetze, bekomme einen Zuschlag auf die sonst üblichen Fördersummen. "Die Anwendung ressourcenschonender Bauweisen ist uns wichtig. Deshalb führen wir diesen sogenannten CO2-Speicherzuschlag ein", so Hauk.
Anträge auf Aufnahme in das Jahresprogramm können Städte und Gemeinden bis 30. September 2018 bei ihrer Rechtsaufsichtsbehörde (Landratsamt oder Regierungspräsidium) stellen.
Info: Die Ausschreibung für das Programm 2019, die ELR-Verwaltungsvorschrift sowie weitere Informationen sind unter www.mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/elr abrufbar.



