Gemeinderat beschließt Zweitwohnungssteuer

Neckargemünder werden oder zahlen

Gemeinde folgt dem Beispiel zahlreicher anderer Städte in der Region - Man hofft auf mehr Erstwohnsitze - RNZ beantwortet die wichtigsten Fragen

16.05.2018 UPDATE: 17.05.2018 06:00 Uhr 2 Minuten, 18 Sekunden

Im 13 000-Seelen-Neckargemünd - hier ein Blick von der Rothsnasenhütte - haben 548 Menschen einen Zweitwohnsitz. Foto: Alex

Von Christoph Moll

Neckargemünd. Heidelberg hat sie, Leimen, Schönau und Wilhelmsfeld auch, Mannheim, Weinheim, Wiesloch, Mosbach sowie Schriesheim ebenso: eine Zweitwohnungssteuer. Nun gehört auch Neckargemünd zu diesem Kreis. Der Gemeinderat beschloss in seiner öffentlichen Sitzung am Dienstagabend einstimmig die Einführung einer Zweitwohnungssteuer. Künftig heißt es also für alle mit Zweitwohnsitz in der Stadt am Neckar: entweder Neckargemünder werden - also den Erstwohnsitz hierher verlegen - oder zahlen. Die RNZ beantwortet die wichtigsten Fragen:

Was ist eine Zweitwohnungssteuer und wen trifft sie?

Die Zweitwohnungssteuer ist neben der Grund-, der Gewerbe-, der Hunde- und der Vergnügungssteuer eine der fünf Steuerarten, die die Gemeinde erheben darf. Sie trifft derzeit 548 Personen, die mit ihrem Zweitwohnsitz in Neckargemünd gemeldet sind. Diese haben also ihren laut Meldegesetz "überwiegenden Lebensmittelpunkt" an einem anderen Ort, wo sie mit Erstwohnsitz gemeldet sind. Die Stadt geht aber davon aus, dass zahlreiche Personen ihren "überwiegenden Lebensmittelpunkt" zum Beispiel wegen einer Ausbildung zwar in Neckargemünd haben, hier aber nicht oder nur mit einer Zweitwohnung gemeldet sind. Es könnte auch Personen geben, die noch ihren Zweitwohnsitz in Neckargemünd - zum Beispiel bei ihren Eltern - haben, diesen aber gar nicht mehr nutzen.

Gibt es Ausnahmen?

Auch interessant
Neckargemünder Zweitwohnungssteuer: Wie groß ist der Verwaltungsaufwand?
Für den Urlaub oder den Job: Wenn die Zweitwohnung Steuern kostet
Neckargemünd: Mehr Geld für Klimaschutz, Bildung und Integration
DHBW Mosbach: Studentenprotest gegen Zweitwohnungssteuer

Ja. Eine "nicht dauerhaft getrennt lebende" verheiratete Person wird nicht zur Kasse gebeten, wenn diese ausschließlich aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung hat und der Arbeit nicht vom Familienwohnsitz aus nachgehen kann. Hintergrund ist der im Grundgesetz fixierte "besondere Schutz der Ehe". Diese Ausnahme ist durch eine Klage entstanden, wie Bürgermeister Frank Volk erläuterte. Sie gilt auch für gleichgeschlechtliche Ehepartner. Die zweite Ausnahme sind Studenten oder Auszubildende, die zwar noch bei ihren Eltern einen Zweitwohnsitz haben, mit dem Hauptwohnsitz aber an einem anderen Ort gemeldet sind.

Warum wird die Steuer eingeführt?

"Das Landratsamt weist uns seit Jahrzehnten darauf hin, dass wir unsere Einnahmen erhöhen und unsere Ausgaben reduzieren müssen", sagte Bürgermeister Frank Volk. "Personen mit einem Zweitwohnsitz leisten keinen Beitrag zur städtischen Infrastruktur wie dem öffentlichen Nahverkehr, der Volks- und der Musikschule und dem Freibad. Meldet ein Bürger aber seinen Erstwohnsitz an, erhält die Stadt über Zuweisungen vom Land rund 1100 Euro im Jahr.

Was können Personen mit einem Zweitwohnsitz tun?

Wie Bürgermeister Volk sagte, gibt es drei Alternativen. Erstens: Die Personen melden ihren Hauptwohnsitz in Neckargemünd an, wenn sie dort auch ihren "überwiegenden Lebensmittelpunkt" haben. Zweitens: Sie melden sich ab, wenn sie hier keinen Wohnsitz mehr haben. Oder drittens: Sie zahlen die Zweitwohnungssteuer. "Wir hoffen auf viele neue Hauptwohnsitze und somit höhere Zuweisungen", sagte Volk. Die ähnlich große Gemeinde Weingarten bei Ravensburg zum Beispiel habe mit der Einführung einer Zweitwohnungssteuer in fünf Jahren fast 700 neue Hauptwohnsitze erhalten.

Wie hoch ist die Zweitwohnungssteuer?

"Die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer ist rechtlich zulässig und hat bisher allen Klagen Stand gehalten", sagte Volk. Kritisch sei nur die Höhe des Steuersatzes. Dieser bewege sich bei den 101 der insgesamt 1101 Kommunen in Baden-Württemberg mit einer Zweitwohnungssteuer zwischen acht und über 30 Prozent der Jahresnettokaltmiete. Der Durchschnitt liegt bei 13 Prozent, in Heidelberg sind es beispielsweise acht Prozent. In Baden-Baden hielt ein Steuersatz von 33 Prozent vor Gericht Stand. "Die Rechtssprechung sagt aber, dass ein Satz von 20 Prozent die Grenze ist und unbedenklich ist", so Volk. In Neckargemünd sollen es 18 Prozent der Jahresnettokaltmiete sein. Für die Berechnung muss der Mietvertrag vorgelegt werden.

Wie geht es weiter?

Die Stadt will nun alle 548 Personen anschreiben, die einen Zweitwohnsitz in Neckargemünd haben. Diesem Schreiben liegt auch gleich eine Steuererklärung bei, wie Fachbereichsleiter Daniel Möhrle sagte. Die Stadt will auch, so Volk, bei "einem großen Ausbildungsbetrieb", also der SRH, Adressen der Auszubildenden anfordern. "Wenn wir eine Steuer einführen, muss sie auch gerecht sein", betonte er.

(Der Kommentar wurde vom Verfasser bearbeitet.)
(zur Freigabe)
Möchten sie diesen Kommentar wirklich löschen?
Möchten Sie diesen Kommentar wirklich melden?
Sie haben diesen Kommentar bereits gemeldet. Er wird von uns geprüft und gegebenenfalls gelöscht.
Kommentare
Das Kommentarfeld darf nicht leer sein!
Beim Speichern des Kommentares ist ein Fehler aufgetreten, bitte versuchen sie es später erneut.
Beim Speichern ihres Nickname ist ein Fehler aufgetreten. Versuchen Sie bitte sich aus- und wieder einzuloggen.
Um zu kommentieren benötigen Sie einen Nicknamen
Bitte beachten Sie unsere Netiquette
Zum Kommentieren dieses Artikels müssen Sie als RNZ+-Abonnent angemeldet sein.