Kindergarten Leutershausen

Container wären teurer gewesen

Nutzungsänderung für Schulpavillon beschlossen - Kindergarten-Ausweichquartier kostet 85 000 Euro

17.05.2017 UPDATE: 18.05.2017 06:00 Uhr 2 Minuten, 2 Sekunden

Im Pavillon der Martin-Stöhr-Schule wird der evangelische Kindergarten während der Zeit des Neubaus untergebracht. Dafür muss baulich einiges getan werden. Foto: Dorn

Von Stefan Zeeh

Hirschberg. Die temporäre Unterbringung des evangelischen Kindergartens Leutershausen im Pavillon der Martin-Stöhr-Grundschule während der Bauphase des neuen Gebäudes in der Fenchelstraße hatte der Gemeinderat bereits im Februar beschlossen. Nun erteilte der Ausschuss für Technik und Umwelt am Dienstag sein Einvernehmen zu einer Nutzungsänderung, damit ein Bauantrag gestellt werden kann. Dieser wird notwendig, da an einen Kindergarten andere bauliche Anforderungen gestellt werden als an eine Grundschule.

Das betrifft beispielsweise den Brandschutz, wie der Architekt Constantin Görtz vom Weinheimer Architekturbüro Görtz & Fritz erläuterte, das mit der Ausarbeitung des Bauantrags beauftragt ist. Dazu müssen etwa die Fenster, die als Rettungswege für die Kinder dienen, in sämtlichen Räumen erreichbar sein. Das ist gar nicht so einfach, da sich die Fenster teilweise in einer Höhe von 1,80 Metern befinden. Deshalb müssen für alle Räumen Podeste mit Trittstufen angeschafft werden, damit die Fenster im Notfall erreichbar werden. Auch die sanitären Anlagen müssen den Anforderungen eines Kindergartens entsprechen. "Urinale passen nicht in eine Kita", betonte Görtz.

Insgesamt belaufen sich die Kosten für die Umbauarbeiten auf rund 85.000 Euro. "Wir versuchen nur die Mindestanforderungen umzusetzen", erklärte Görtz. Er verwies angesichts der doch nicht geringen Kosten für den Umbau auf die finanziellen Aufwendungen, die eine alternative Containeranlage zur temporären Unterbringung des Kindergartens gekostet hätte. Diese schätzte er auf bis zu 190.000 Euro, wobei zusätzlich höhere Heizungskosten entstünden, da die Container mit Elektroheizungen betrieben würden.

Kosten beim Umbau des Pavillons können auch eingespart werden, da dieser nach Ansicht der Verwaltung nicht barrierefrei sein muss. "Den Pavillon barrierefrei herzustellen, wäre unverhältnismäßig", erläuterte Bürgermeister Manuel Just. So wäre dies mit sehr hohen Kosten verbunden, obwohl er nur als Provisorium für eine kurze Zeit diene. Der Ausschuss erteilte daraufhin einstimmig der Nutzungsänderung sein Einvernehmen und ermächtigte die Verwaltung, die notwendigen Bauarbeiten an die wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

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Ebenso einstimmig vergab der Ausschuss die Arbeiten zur Erneuerung der Heizungsanlage im Sportzentrum Leutershausen an die Firma Weygoldt Haustechnik aus Weinheim, die mit ihrem Angebot von rund 53.800 Euro der günstigste Anbieter war. Damit liegt das Angebot zwar rund 3800 Euro über den im Haushaltsplan 2017 dafür vorgesehenen Mitteln, jedoch können diese bei der Gebäudeunterhaltung wieder eingespart werden.

Einig war man sich im Ausschuss auch darüber, gegen den Antrag zum Neubau eines Mehrfamilienhauses in der Friedrichstraße 12 in Leutershausen zu stimmen. Ursache hierfür war die gleichzeitig beantragte Befreiung zur Überschreitung der nördlichen Baugrenze, die durch den Bebauungsplan "Ortskern Leutershausen, Teilbereich zwischen Bahnhof- und Friedrichstraße" festgelegt ist. Der Antragsteller hatte die gewünschte Befreiung damit begründet, dass sich auf den beiden Nachbargrundstücken Wohngebäude außerhalb der Baugrenze befinden. Diese Gebäude wurden jedoch bereits vor der Aufstellung des Bebauungsplans im Jahr 1999 errichtet und genießen daher Bestandsschutz.

Da der Ausschuss keinen Präzedenzfall schaffen wollte, indem er dem Überschreiten der Baugrenze zustimmte, blieb ihm nicht anderes übrig, als dem Bauantrag das Einvernehmen zu verweigern. Das, obwohl viele Ausschussmitglieder das Bauvorhaben durchaus begrüßten, wären dadurch doch vier zusätzliche Wohneinheiten im Ortskern entstanden. Man war sich aber sicher, dass eine Lösung der aufgetretenen Probleme durch eine veränderte Planung des Neubaus möglich sei.

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