Schwarzstorch verhindert Windpark bei Hainstadt - Widerspruch droht
Der Windpark entspricht nicht europäischen Vogelschutzrichtlinie. Die Firma ABO-Wind will notfalls klagen.

Das Windkraft-Projekt "Welscheberg" in Hainstadt scheint wegen des Schwarzstorchaufkommens im faktischen Vogelschutzgebiet offenbar nicht genehmigungsfähig zu sein. Foto: dpa
Von Fritz Weidenfeld
Hainstadt/Mosbach. Der geplante Windpark "Welscheberg" in Hainstadt darf vorerst nicht gebaut werden. Das Landratsamt hat den Antrag der Firma ABO-Wind (Wiesbaden) auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb eines Windparks mit vier Windenergieanlagen (WEA) des Typs Vestas V126, auf der Gemarkung Hainstadt, Gewann Welscheberg, abgelehnt. Die untere Naturschutzbehörde des Landkreises begründet ihre Entscheidung auf 100 Seiten hauptsächlich mit massiven Bedenken wegen des Schwarzstorchaufkommens im faktischen Vogelschutzgebiet.
Hintergrund
> Vier Windenergieanlagen: Typ Vestas V126
> Nabenhöhe: 149 m
> Gesamthöhe: 212 m
> Elektrische Nennleistung je Anlage: 3,45 MW
> Gesamtleistung im Windpark
(4 WEA): 13,8 MW
> Erwartete Stromerzeugung: ca. 31 Mio.
> Vier Windenergieanlagen: Typ Vestas V126
> Nabenhöhe: 149 m
> Gesamthöhe: 212 m
> Elektrische Nennleistung je Anlage: 3,45 MW
> Gesamtleistung im Windpark
(4 WEA): 13,8 MW
> Erwartete Stromerzeugung: ca. 31 Mio. kWh/Jahr
Das entspricht dem Stromverbrauch von etwa 8 850 Drei-Personen-Haushalten.
> Die Firma "Abo-Wind" hat in Schillingstadt sechs Windkraftanlagen errichtet. In Ahorn-Buch sind vier Anlagen im Bau.
Axel Krahl, stellvertretender Fachbereichsleiter im Landratsamt, bestätigte, dass der Schwarzstorch zentraler Ablehnungsgrund für die beantragte Genehmigung sei. Gegen die Entscheidung könne die Firma Abo-Wind binnen eines Monats Widerspruch einlegen. Dieser werde vom Regierungspräsidium Karlsruhe geprüft. Bestätige das Regierungspräsidium die Auffassung der unteren Naturschutzbehörde, dann bleibe für die Firma der Weg der Klage vor dem Verwaltungsgericht.
Eine erste Stellungnahme von Projektleiter Stefan Schuck von Abo-Wind legt nahe, dass die Wiesbadener Firma genau diesen Weg beschreiten wird. Dort hieß es am Donnerstag auf Anfrage: "Uns wurde der Ablehnungsbescheid vom zuständigen Landratsamt gestern zugestellt. Wir sind momentan dabei, diese 100 Seiten umfassende Entscheidung zu sichten. Nach einer ersten Durchsicht des Bescheids verfestigt sich jedoch schon jetzt unser Eindruck, dass die Argumente, mit denen die Behörde die Ablehnung begründet, falsch und die Windenergieanlagen weiterhin genehmigungsfähig sind. Nach unserem ersten Eindruck werden vorliegende Erkenntnisse fehlerhaft interpretiert, weshalb eine Ablehnung unseres Erachtens nach unbegründet ist. Wenn sich dies nach sorgfältiger Prüfung so bestätigt, werden wir kurzfristig gegen diesen Bescheid Widerspruch einlegen und im Falle einer erneuten Ablehnung eine Klage beim Verwaltungsgericht prüfen."
Im Falle der Klage vor dem Verwaltungsgericht könnte aufgrund der Überlastung der Justiz eine Entscheidung über den Windpark möglicherweise sogar einige Jahre dauern.
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Von der unteren Naturschutzbehörde wird festgestellt, dass das Vorkommen des Schwarzstorches im dortigen Bereich nachgewiesen wurde. Würden die Anlagen errichtet, würde dies einen Verstoß gegen das in Paragraf 44 Bundesnaturschutzgesetz festgeschriebene Tötungsverbot darstellen. Dort heißt es u. a.: "Es ist verboten, wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten." Windkraftanlagen in diesem Bereich würden eine signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos für den Schwarzstorch bedeuten.
Die untere Naturschutzbehörde wertet damit die Ergebnisse der artenschutzrechtlichen Untersuchungen am "Welscheberg" völlig anders als der Antragsteller "Abo-Wind"
Ursprünglich war bei der Vorstellung der Pläne im Buchener Gemeinderat von einem Baubeginn im vierten Quartal 2016 und von einer Inbetriebnahme der Anlage im ersten Quartal 2017 ausgegangen worden. Auch die geplante Abholzung von Waldflächen (2,4 Hektar Wald sollten gerodet werden) kann nicht vollzogen werden.
Gegen die für den Bau des Windparks notwendige Änderung des Flächennutzungsplans hatten mehrere Bürger bei der Stadt Buchen Widerspruch eingelegt und dies unter anderem mit dem Hinweis auf ein von NABU und BUND beantragtes Vogelschutzgebiet für den badischen Odenwald begründet.
In einer gemeinsamen Stellungnahme an die Stadt Buchen lehnen BUND, NABU und der Landesnaturschutzverband das Vorhaben ebenfalls ab: Der geplante Windpark widerspreche "insbesondere mit Blick auf den europaweit geschützten Schwarzstorch den Vorgaben der europäischen Vogelschutzrichtlinie und ist daher nicht genehmigungsfähig". Der Schwarzstorch sei in mehreren Fällen in dem Gebiet nachgewiesen worden. Die von "Abo-Wind" in Auftrag gegebene Untersuchung habe nicht alle Sichtungen berücksichtigt, kritisieren die Verbände.
So lägen in einem Radius von zehn Kilometern um den Windpark Nachweise mehrerer Bruten aus den letzten Jahren vor. Insgesamt sei von einer signifikanten Erhöhung des Tötungsrisikos auszugehen.