Entscheidung zum Lammerskopf vertagt
Noch keine Ausweisung als Vorranggebiet für Windkraft. Grüne scheiterten mit mehreren Anträgen in der Verbandsversammlung.

Von Harald Berlinghof
Hockenheim. Im nicht-öffentlichen Teil der Versammlung des Verbands Region Rhein-Neckar (VRRN) wurde am Freitag die Nachbesetzung für Mannheims Ex-Oberbürgermeister Peter Kurz geklärt und ihm für seine Verdienste die Hermann-Heimerich-Plakette zugedacht. Danach wurde es ernst: Das Gremium beschloss die ersten Offenlagen für die Teilregionalpläne zu Freiflächen-Photovoltaik und zur Windenergie. Gerade die Windkraftpläne für die Region sind ja ein heißes Eisen. Wie sehr hier gerungen wird, zeigte der Beschluss zum Lammerskopf.
Die Versammlung vertagte die Entscheidung, ob das Waldgebiet zwischen Heidelberg-Ziegelhausen und Schönau als Vorrangfläche für Windkraft ausgewiesen wird. Ob der Lammerskopf dafür überhaupt infrage kommt, will das Gremium von den Einwendungen abhängig machen, die im Zuge der ersten Offenlage der Pläne im ersten Quartal des kommenden Jahres erwartet werden. Sollte der Lammerskopf danach als Vorrangfläche definiert werden, muss sie sich zu einem späteren Zeitpunkt noch der zweiten Offenlage stellen.
Grünen-Sprecher Wilfried Weisbrod hatte schon im Planungsausschussdie Unzufriedenheit seiner Fraktion über den Entwurf zur Windenergie geäußert und Änderungsanträge angekündigt, die sich vor allem gegen Ausschlusskriterien richten. Die Verbandsversammlung folgte am Freitag keinem der Anträge. Gleichwohl stimmten die Grünen für die Offenlage der Windkraftpläne, denn man sei ja grundsätzlich für diese Technologie. Und auch wenn die Grünen jetzt abblitzten, dürften ihre Vorschläge Grundlage weiterer Diskussionen sein. Sie forderten, dass für gesetzlich geschützte Biotope kein allgemeines Ausschlusskriterium zutreffen, sondern eine Einzelfallprüfung erfolgen soll.
Die Naturraumeinheiten Bergstraße und Odenwald-Neckartal sollen zudem nicht automatisch von Windenergie freigehalten werden. Ästhetische Gesichtspunkte und das Landschaftsbild dürften keine Ausschlusskriterien sein, sondern hätten als Meinungen und Ansichten zu gelten.
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Außerdem monierten die Grünen, dass nicht klar ersichtlich sei, um welche Bereiche es hier konkret gehe. Sie beantragten ferner, dass Segelflugplätze, Flugplätze für Ultraleichtflugzeuge oder Modellflugplätze nicht von Windkraft ausgeschlossen werden, da diese nicht notwendig seien. Für Rohstoffabbaugebiete hätten die Grünen ein Kriterium wieder eingefügt. Das hätte besagt, dass der Bau von Windrädern möglich sein soll, wenn vorhersehbar ist, dass in den nächsten 20 Jahren kein Abbau stattfinden wird. Dies entspreche der Lebenszyklusspanne einer Windenergieanlage, so die Grünen. Für sie sollte zudem die Windhöffigkeit, also der zu erwartende Stromertrag aufgrund der Windgeschwindigkeit und Windmenge, kein Ausschlusskriterium mehr sein. Die Windkraft-Technologie könne sich schließlich verändern.
Auch Erholungswälder sollten nicht ausgeschlossen werden, denn Windräder würden die Erholungsfunktion nicht einschränken. "Auch in Gegenden mit Windenergieanlagen ist die Waldluft gesund", sagte Weisbrod. Für ihn schlossen auch Wildtierkorridore die Windkraft nicht aus, da die Anlagen keine unüberwindbaren Barrieren seien. Schließlich verlangten die Grünen, auch Flächen, die kleiner sind als 20 Hektar, nicht außen vor zu lassen. Andere Verbände hätten deutlich geringere Mindestflächengrößen.