Lässt die Altstadtsatzung bald Solaranlagen zu?
Die Stadtverwaltung reagiert auf Anpassung der Landesbauordnung. Die Änderung der Satzung durch den Gemeinderat gilt als sicher.

Von Axel Sturm
Ladenburg. Der Durchbruch auf dem "Spannungsfeld" ist noch nicht ganz vollzogen. Aber Ladenburgs Bürgermeister Stefan Schmutz war beim Pressegespräch am Mittwoch optimistisch, dass der Verwaltungsvorschlag in der kommenden Woche die notwendige Gemeinderatsmehrheit erhalten wird. Nach vielen nicht-öffentlichen Diskussionen im Technischen Ausschuss und im Gemeinderat sprach sich der Rat mit großer Mehrheit dafür aus, die Altstadtsatzung zu ändern, damit zukünftig an nicht einsehbaren Stellen in der Altstadt Photovoltaik-Anlagen installiert werden können.
Der Wunsch einiger Antragssteller, solche Anlagen zur Stromgewinnung installieren zu dürfen, wurde bisher wegen der geltenden Rechtslage konsequent abgelehnt. Zuletzt wurde diese Sichtweise von den Entscheidungsträgern vor fünf Jahren bestätigt, als die Altstadtsatzung 2018 überarbeitet und das PV-Verbot erneut festgeschrieben wurde. Solar-Anlagen für die Warmwasserbereitung durften hingegen an nicht einsehbaren Stellen installiert werden.
Diskussionen, ob das PV-Verbot auf den Altstadtdächern aufrechterhalten werden kann, wurden schon seit Jahren kontrovers geführt, zumal sich auch beim Thema Stromerzeugung einiges tun muss. Kritiker des Verbots wiesen immer wieder auf die Klimaziele und die notwendigen CO2-Einsparungen hin. Befürworter der Satzung, allen voran der Stadtbildpfleger und Heimatbund-Aktivist, Egon Lackner, warnten vor einer "Aufweichung", weil die markante Ladenburger Dachlandschaft "verschandelt" werden könnte.
Als Anfang des Jahres die neue Landesbauordnung in Kraft trat, war eigentlich klar, dass die PV-Ablehnungsposition nicht zu halten ist. Die eingereichten Bauanträge von drei Bauherren, die eine PV-Anlage installieren wollten, wurden zwar im Technischen Ausschuss abgelehnt, aber die eigentliche Genehmigungsbehörde sitzt im Landratsamt. Die Behörde wollte zwar die Ablehnung bisher nicht durch eine Zustimmung ihrerseits ersetzen, drängte aber darauf, dass die Altstadtsatzung an die neue Landesbauordnung angepasst wird. Mit diesem Hinweis wurde der stellvertretende Leiter der Technischen Verwaltung, Götz Speyerer, in den vergangenen Monaten immer wieder konfrontiert, der die Baubehörde des Kreises vertrösten musste.
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Ein "Freibrief" sei die Änderung freilich nicht, um PV-Anlagen im Geltungsbereich der Satzung installieren zu können. Damit die kommunalen Entscheidungsträger ihre Zusage geben können, sind konkrete Voraussetzungen zu erfüllen. Die Montage der Module darf nur an nicht einsehbaren Stellen erfolgen – zudem sind die Abstandsregelungen zu den Gauben einzuhalten. Auch zukünftig muss für jede Maßnahme ein Bauantrag gestellt werden, der als Einzelfall-Entscheidung behandelt wird. "Ich erwarte keine Flut an Anträgen", ist Schmutz optimistisch, dass das derzeitige Ortsbild erhalten bleibt. Viele Altstadt-Dächer eignen sich aufgrund ihrer ungünstigen Ausrichtung nicht für eine PV-Installation. Die Beschattung mache ein solches Vorhaben dann unwirtschaftlich, so Schmutz.
Der Bürgermeister betonte auch, dass er die Anliegen der "Initiative Photovoltaik Ladenburg", die PV-Anlagen in der Altstadt ablehnt, um stattdessen außerhalb des historischen Stadtkerns eine große Anlage mit Investorenmodell zu bauen, "weiterhin voll und ganz unterstützt". Für Schmutz sind PV-Anlagen, in die Altstadtbewohner investieren können, "die perfekte Ergänzung" zur neuen Altstadtsatzung. Schmutz ist zuversichtlich, dass die Stadt Flächen zur Verfügung stellen kann, damit die Bürgerinitiative ihr Vorhaben umsetzen wird.
"Die Geschichte einer 2000-jährigen Stadt darf nicht statisch bleiben, sondern wir müssen uns in Teilen mit der Zeit bewegen", brachte es der Bürgermeister auf den Punkt, dass die Altstadt keinen "Museumsstatus" haben dürfe. Mit dem Lösungsansatz, der vom Gemeinderat in seiner Sitzung am Mittwoch, 22. November, behandelt wird, habe man "das Heft also weiter in der Hand". Hätte man die Anpassung des Regelwerks an die neue Gesetzeslage ignoriert, hätte die Kreisbehörde das fehlende Einvernehmen Ladenburgs ersetzt. "Das wollten wir auf keinen Fall riskieren, und ich glaube, dies wäre auch nicht im Sinne des Heimatbundes gewesen", so der Bürgermeister.