RNV-Linie 5 (OEG)

Die Anrainer-Kommunen müssen mehr zahlen

Die Gemeinden und Städte müssen für die RNV-Linien 5 und 5a für 2024 höhere Ausgleichszahlungen einplanen.

09.11.2023 UPDATE: 09.11.2023 06:00 Uhr 2 Minuten, 17 Sekunden
Die Straßenbahnen der RNV-Linie 5 verbinden die Bergstraßen-Gemeinden mit Mannheim und Heidelberg. Foto: Dorn

Von Stefan Hagen

Rhein-Neckar. Der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) ist dem Rhein-Neckar-Kreis und seinen 54 Städten und Gemeinden lieb und teuer. Vor allem aber teuer: Davon können beispielsweise die Kommunen ein Lied singen, die entlang der Straßenbahn-Linien 5 und 5a liegen. Weil die Ticketerlöse zur Finanzierung längst nicht ausreichen, müssen sie jährliche Ausgleichszahlungen an die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (RNV) leisten, die diese Strecken bedient, die unter anderem die Bergstraße in einem Rundkurs mit Viernheim, Mannheim und Heidelberg verbindet.

Nutznießer beziehungsweise finanziell Leidtragende – je nach Sichtweise – sind Weinheim, Hirschberg, Schriesheim, Dossenheim, Edingen-Neckarhausen und Heddesheim. Dort wird beim Blick in die jeweiligen Haushalte zwar öfters mal die Faust in der Tasche geballt, doch die Verbindung ist alternativlos – das ist allen Anrainern bewusst. Jetzt hat sich der Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Wirtschaft des Kreistags des Rhein-Neckar-Kreises mit diesem wichtigen Thema beschäftigt. Weil der Konzessionsvertrag mit der RNV und die Vereinbarung über den Zuschuss des Rhein-Neckar-Kreises Ende 2023 auslaufen, muss schnellstens eine Neuregelung her.

Derzeit zahlen die Kommunen nach einem komplizierten Verfahren einen sogenannten Ausgleichsbetrag an die RNV. Entscheidend für die Berechnung ist zunächst der Ausgleichssatz pro zurückgelegtem Nutzzugkilometer über die jeweilige Gemarkung. Und dann müssen die Mathematiker ran: Denn jetzt kommen noch ein Systemaufschlag und ein Gemarkungsbonus ins Spiel.

Beim Gemarkungsbonus werden Ortsteile, die nicht von der Straßenbahn tangiert werden, wie zum Beispiel Neckarhausen oder die Schriesheimer Stadtteile Altenbach und Ursenbach, sowie längere Trassenverläufe ohne Erschließungsfunktion außerhalb der Ortslage, wie in Schriesheim-Nord und in Edingen, berücksichtigt. Seit 2017 wird zudem von allen Städten und Gemeinden in gleicher Höhe ein sogenannter Systemzuschlag, der Ungerechtigkeiten ausgleichen soll, getragen. Und jetzt soll auch noch der Ausgleichssatz von derzeit 5,91 Euro auf 6,28 Euro je Nutzzugkilometer steigen. Als Gründe für den erhöhten Finanzierungsbedarf führt die RNV verschiedene Faktoren wie gestiegene Energie- und Personalkosten ins Feld.

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> Die Nutzzugkilometer: Insgesamt berechnet die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH für den Rhein-Neckar-Kreis im Jahr 2024 rund 1,2 Millionen Nutzzugkilometer. Davon entfallen auf Dossenheim 126.000 Kilometer, auf Edingen-Neckarhausen 224.000 Kilometer, auf Hirschberg 117.000 Kilometer, auf Schriesheim 233.000 Kilometer, auf Heddesheim 26.000 Kilometer und auf Weinheim 391.500 Kilometer.

> Die Ausgleichszahlungen: Konkret zahlen die Städte und Gemeinden in 2024 gemäß einer RNV-Grafik dann folgende gerundete Beträge (Ausgleichsleistung plus Systemaufschlag minus Gemarkungsbonus): Weinheim 2,49 Millionen Euro (2023: 2,34 Millionen Euro), Schriesheim 1,39 Millionen Euro (1,31 Millionen Euro), Edingen-Neckarhausen 1,36 Millionen Euro (1,28 Millionen Euro), Dossenheim 850.000 Euro (800.000 Euro), Hirschberg 754.000 Euro (710.000 Euro) und Heddesheim 171.000 Euro (161.000 Euro).

> Beteiligung des Rhein-Neckar-Kreises an den Kosten: Ganz so dicke kommt es für die Kommunen dann aber doch nicht, denn der Rhein-Neckar-Kreis beteiligt sich an deren Kosten. Im Rahmen der ÖPNV-Förderung werden die Zuschussleistungen der Städte und Gemeinden mit 40 Prozent unterstützt. Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt dann im jeweiligen Folgejahr – für 2024 also erst im Haushaltsjahr 2025.

> Der Systemzuschlag: Der Zuschlag, der aktuell acht Prozent beträgt, soll 2024 auf zehn Prozent erhöht werden. Dazu ist allerdings die Zustimmung der jeweiligen Gemeinderäte notwendig. Bislang hat das Heddesheimer Gremium zugestimmt, die anderen Abstimmungen stehen noch aus.

> Die Spitzabrechnung: Die genannten Ausgleichszahlungen sind allerdings erst einmal nur ungefähre Beträge, denn die Kosten der tatsächlich in Anspruch genommenen Leistungen werden am Ende "spitz", also ganz genau abgerechnet. Das heißt vereinfacht: Gibt es Zusatzbestellungen, beispielsweise weitere Fahrzeuge, wird es teurer. Fallen hingegen etwa Fahrten aus, verringert sich der zu zahlende Betrag entsprechend.

> Beteiligt sich das Land an den Kosten? Die Neuregelung wird nur für das kommende Jahr gelten, denn es zeichnet sich ab, dass sich das Land Baden-Württemberg ab 2025 an den Kosten beteiligt. "Es gibt positive Signale", verkündete Landrat Stefan Dallinger während der Ausschusssitzung. Das sei doch eine schöne Nachricht für die Städte und Gemeinden entlang der Strecke.

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