Wo bleibt das Geld für die Fischkinderstube?
Rhein-Neckar-Pachtgemeinschaft muss noch 170.000 Euro zahlen. Gemeinde muss ihrerseits Angelplätze anlegen.

Von Max Rieser
Edingen-Neckarhausen. Ruhig liegt sie da, die Fischkinderstube zwischen Edingen und Neckarhausen, die mittlerweile ein fester Bestandteil der Doppelgemeinde ist. Weniger ruhig läuft es im Hintergrund ab, denn noch immer steht eine Zahlung in Höhe von rund 170.000 Euro an die Kommune aus, die im Zuge des Baus der Anlage 2018 zugesichert worden war. Wieso dieses Geld noch immer nicht geflossen ist und wie sich die Lage aus Sicht der Beteiligten darstellt, hat die RNZ nachgefragt.
> Wie es zu der Situation kam: Insgesamt kostete der Stillwasserlebensraum, der als Rückzugs- und Laichgebiet für Fische angelegt wurde, 3,6 Millionen Euro. Drei Millionen bezahlte das Land, die Kommune steuerte das Grundstück bei, der Rest musste durch Spenden gedeckt werden. Das lag an einem Beschluss des Gemeinderats, der eine weitere finanzielle Beteiligung der Kommune ausschloss.
Als einer der Spender meldete sich die Rhein-Neckar-Pachtgemeinschaft (RNPG) und sagte 200.000 Euro zu. Davon sind nach Abzug der bereits geleisteten Planungskosten noch rund 170.000 Euro fällig. Allerdings nur unter einer Prämisse: Der Verein würde das Geld nur zahlen, wenn Angelplätze an der Fischkinderstube angelegt werden.
Mittlerweile ist die RNPG in der Pachtgemeinschaft Kurpfalz aufgegangen, die der momentane Pächter des Gewässers ist, an dem die Fischkinderstube liegt. Deren Sprecher Patrick Aust erklärte auf RNZ-Anfrage: "Die Frage, ob künftig hier das Angeln erlaubt werden soll, kann nicht mit Ja oder Nein beantwortet werden, sondern mit einem Muss."
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Das habe auch das Regierungspräsidium Karlsruhe und das Amt für Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Bereich Mannheim/Heidelberg, bestätigt. Das liegt daran, dass für den Verein eine Hegepflicht besteht, dieser sich also darum kümmern muss, dass die Fischbestände in Ordnung sind. Vor allem Raubfische gelte es fernzuhalten, da diese sich sonst am Fischnachwuchs gütlich tun, der dort aufwachsen soll. Das bedeutet, dass der Verein eine Zustimmung der Gemeinde zum Angeln theoretisch gar nicht bräuchte.
> Das sagt die Pachtgemeinschaft: Reiner Winkler ist genervt: "Das Geld wäre schon längst geflossen, wenn die Angelplätze angelegt worden wären." Sein Verein habe das Recht und die Pflicht dort zu angeln, allerdings keine Möglichkeit dazu, da die Zugänge zum Wasser fehlten. "Wir sind der Gemeinde entgegengekommen. Wir könnten die Plätze eigentlich auch einklagen", so Winkler.
Das Problem sieht er allerdings nicht in der Verwaltung, sondern im Gemeinderat: "Wir hatten im Februar ein Treffen mit dem Bürgermeister, dem Regierungspräsidium und Vermögen und Bau, bei dem eine Vereinbarung getroffen wurde." Diese habe vorgesehen, dass an der Fischkinderstube geangelt werden dürfte und – und das war das Wichtigste – dass drei Angelplätze angelegt werden.
Das sei schon relativ wenig und rein rechtlich sei man befugt, an der kompletten Fläche zu fischen, "wir haben aber in einer Mitgliederversammlung abgestimmt, dass wir nur in Absprache mit der Gemeinde tätig werden".
Nach dem Treffen wurde die Vereinbarung zur Entscheidung an den Ratstisch gegeben. Das Ergebnis: Das Gremium hieß das Fischen gut, sagte aber, dass das Anlegen der Angelplätze zurückgestellt würde, solange kein Geld fließt. "Damit wurde nur ohnehin geltendes Recht bestätigt", moniert Winkler. Die Haltung des Rates versteht er nicht, zumal das Geld sofort gezahlt würde, wenn die Angelplätze angelegt würden, was laut ihm auch kein großer Eingriff in die Vegetation sei: "Es müssten nur drei Wege zum Wasser freigeschnitten werden und drei Plätze am Ufer von Bewuchs befreit werden."
> Das sagt die Verwaltung: "Die Gemeinde Edingen-Neckarhausen ist für das Fischereirecht an der Fischkinderstube nicht zuständig (und war es auch nie)", sagt Bauamtsleiter Dominik Eberle. Das Recht liege beim Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Amt für Vermögen und Bau in Mannheim und dem Landesfischereibeauftragten beim Regierungspräsidium Karlsruhe.
Eberle bestätigt, soweit seine Kenntnisse reichen, wie er sagt, dass eine (ausschließliche) Hegebefischung der Fischkinderstube sinnvoll ist, "um Raubfische, aus dem Seitengewässer zu bekommen". Die Argumentation der RNPG ist für den Bauamtsleiter teilweise schlüssig, denn dort sehe man, "die Schaffung von Angelplätzen als Klarstellung, dass die Befischung möglich ist, weil momentan kein adäquater Zugang zum Gewässer besteht.
Es besteht sozusagen nur das theoretische Recht der Befischung, aber man hat praktisch momentan keinen Zugang." Die Haltung des Gemeinderats darf allerdings laut Eberle nicht als Ablehnung verstanden werden. Dort wollte man lediglich zuerst die zugesagten Gelder an die Gemeinde ausgezahlt sehen, bevor man tätig würde.
Er habe die drei Plätze mittlerweile vermessen und in einen Lageplan eintragen lassen, der dem Gemeinderat nach der Sommerpause zum Beschluss vorgelegt wird. "Wenn der Gemeinderat sich auf diesen Vorschlag einlässt, wären die Forderungen beider Seiten erfüllbar: Die RNPG hätte den Beschluss des Gemeinderats und somit die Zusicherung diese drei Angelplätze herstellen zu dürfen. Im Gegenzug bestehen keine Hinderungsgründe, die ausstehende Zahlung an die Gemeinde zu leisten – und zwar kurzfristig", so Eberle.
> Das sagt das Amt für Vermögen und Bau: Uwe Baumann ist der stellvertretende Leiter der Liegenschaften beim Amt für Vermögen und Bau in Mannheim. Er gibt zu bedenken, "dass ohne das Geld der RNPG, das aus dem Verkauf von Angelkarten stammt, gar keine Fachanträge hätten gestellt werden können". Das heißt, dass es die Fischkinderstube ohne die Zuschüsse des Vereins gar nicht geben würde. "Die Fische pflanzen sich dort sehr gut fort und man muss den Raubfischbestand kleinhalten, damit die Örtlichkeit ihren Zweck als Rückzugsort zum Laichen erfüllen kann."
Zudem dürfe man es sich nicht so vorstellen, dass die Angler dann auf den Plattformen an dem Naherholungsgebiet sitzen und fischen würden. Vielmehr sollten die Plätze an der Böschungsseite in Richtung des Neckars freigeschlagen werden, wo sie nicht weiter stören würden. Baumann schätzt ein: "Wir sind ziemlich weit und stehen vor der Lösung der Thematik."
Wie es weitergeht, wird sich nach der Sommerpause zeigen, wenn der Gemeinderat über die Angelplätze entscheidet. Für die Gemeinde bleibt nur zu hoffen, dass es eine baldige Einigung gibt, denn die 170.000 Euro könnte man sicher gut gebrauchen.