Nach dem Urteil zum Anwohnerparken wartet man auf das Ministerium
Es herrscht Unsicherheit in der Region nach dem Urteil zur Freiburger Parkgebührensatzung. Nicht rechtskräftige Bescheide sind wohl angreifbar.

Region Heidelberg. (cm) In dieser Woche ging der Blick zahlreicher Kommunen nach Leipzig. Dort hat das Bundesverwaltungsgericht bekanntlich die Bestimmungen für die drastisch erhöhten Anwohnerparkgebühren in Freiburg gekippt. Die Regelungen seien unwirksam, weil die Stadt anstelle einer Satzung eine Rechtsverordnung hätte erlassen müssen, entschied das Gericht. Außerdem stuften die Bundesrichter verschiedene in dem Regelwerk enthaltene Ermäßigungen aus sozialen Gründen sowie Gebührensprünge für unterschiedlich lange Fahrzeuge als unzulässig ein. Das Urteil gilt als Wegweiser für Kommunen, die ebenfalls Änderungen beim Anwohnerparken planen oder schon beschlossen haben. So zum Beispiel Eppelheim.
In Heidelbergs Nachbarstadt wurden die ersten Bewohnerparkzonen vor mehr als 20 Jahren ausgewiesen, wie Stadtsprecherin Annette Zietsch auf RNZ-Nachfrage berichtet. Aktuell gibt es fünf Bewohnerparkzonen. Die Gebühren betrugen bis zum März des vergangenen Jahres 30,70 Euro pro Bewohnerparkausweis. Mit einer vom Gemeinderat beschlossenen Bewohnerparkgebührensatzung. – eine solche hat das Gericht in Freiburg moniert – wurden die Gebühren angepasst: für die Jahre 2022 und 2023 auf 96 Euro jährlich, für die Jahre 2024 und 2025 auf 144 Euro jährlich und ab 2026 auf 192 Euro jährlich.
"Änderungen an den Gebührensätzen sind derzeit nicht geplant, da in der vorgenannten Bewohnerparkgebührensatzung bereits eine Anpassungsklausel enthalten ist", betont Zietsch. "Auch wenn das Urteil unmittelbar nur die Freiburger Gebührensatzung zum Gegenstand hatte, hat dies auch Auswirkungen auf die Satzungen anderer Gemeinden." Hier werde die Stadt aber zunächst auf die Handlungsempfehlungen des Landesverkehrsministeriums warten und dann entsprechend handeln.
"Gleichwohl sind die bereits erlassenen Gebührenbescheide wirksam und – sofern die Frist für Rechtsbehelfe abgelaufen ist – auch bestandskräftig", betont Zietsch. "Insoweit sehen wir hier keinen Handlungsbedarf." Anders verhalte es sich mit den noch nicht bestandskräftigen Gebührenbescheiden – also jene Bescheide, für welche die Widerspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist. "Diese könnten noch durch Widerspruch und Anfechtungsklage – voraussichtlich erfolgreich – angegriffen werden", so Zietsch. "Diese Verfahren werden wir ruhen zu lassen, bis die Urteilsbegründung beziehungsweise entsprechende Handlungsempfehlungen vorliegen."
In anderen größeren Städten und Gemeinden der Region, wie zum Beispiel in Leimen, Sandhausen, Dossenheim und Nußloch, gibt es keine Anwohnerparkgebühren. Sandhausens Gemeindesprecher Jochen Denker erläutert, dass derzeit ein Planungsbüro ein Verkehrskonzept für ganz Sandhausen erstellt. "Hiervon erhoffen wir uns Lösungen, die zu einer Verbesserung der allgemeinen Parksituation führen", so Denker.