Das Anwohnerparken wird geprüft und neu geregelt
Das Bundesverwaltungsgericht kippt die Freiburger Satzung. Jetzt will die Stadt Heidelberg das Urteil prüfen.

Von Holger Buchwald
Heidelberg. Mit Spannung blickte die Heidelberger Kommunalpolitik am Dienstag nach Leipzig. Dort ging es am Bundesverwaltungsgericht unter anderem um die Frage, wie viel ein Anwohner-Parkausweis kosten darf. Ein Freiburger FDP-Stadtrat hatte gegen die entsprechende Satzung in der Breisgau-Metropole geklagt. Nachdem er beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim noch eine Niederlage einstecken musste, hatte er nun Erfolg: Das Bundesgericht erklärte die Freiburger Regelung für unwirksam. Das Urteil kam am Dienstagabend. Noch sind die Konsequenzen für die Stadt Heidelberg unklar.
Seit anderthalb Jahren kostete ein Anwohnerparkausweis für ein durchschnittliches Auto in Freiburg 360 Euro, zuvor waren es gerade einmal 30 Euro. Doch nicht wegen der Erhöhung auf das Zwölffache kassierte das Bundesverwaltungsgericht die Satzung. Die Richter sahen drei andere Gründe für die Unwirksamkeit: Erstens hätte die Stadt anstelle einer Satzung eine Rechtsverordnung erlassen müssen. Nur dazu ermächtige das Straßenverkehrsgesetz des Bundes. Zweitens stufte das Gericht verschiedene in dem Regelwerk enthaltene Ermäßigungen aus sozialen Gründen als unzulässig ein. Drittens seien die Gebührensprünge, die für unterschiedlich lange Fahrzeuge vorgesehen waren, zu groß. "Im Extremfall kann ein Längenunterschied von 50 Zentimetern zu einer Verdoppelung der Gebühren führen", sagte die Vorsitzende Richterin Ulrike Bick. Das sei ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. Für besonders große Fahrzeuge wie SUVs verlangt Freiburg bis zu 480 Euro.
Nachdem Bundestag und Bundesrat die Obergrenzen für Parkgebühren gekippt hatten, nutzte auch Heidelberg die Möglichkeit, um sie zum Januar 2021 von 36 auf 120 Euro zu erhöhen. Allerdings sind hier die Regeln deutlich einfacher gehalten als in Freiburg. Alle Anwohner, die einen Parkausweis in ihrer Zone nutzen wollen, zahlen dasselbe. Es sei denn, es handelt sich um Inhaber des Heidelberg-Passes oder des Heidelberg-Passes-Plus. Dieser Personenkreis, der Hilfeleistungen bezieht oder nur ein geringes Einkommen zur Verfügung hat, muss weiterhin nur 36 Euro pro Jahr bezahlen. Ein Problem könnte aber sein, dass auch Heidelberg das Anwohnerparken über eine Satzung und nicht über eine Rechtsverordnung, wie vom Bundesverwaltungsgericht gefordert, geregelt hat.
"Wir warten die schriftliche Urteilsbegründung ab und werden sie intern prüfen", sagte ein Stadtsprecher auf Anfrage der RNZ: "Dann wissen wir auch, ob in Heidelberg eine Änderung der Rechtsform angesagt ist." Ungeachtet dessen kommt das Urteil für Heidelberg zu einem günstigen Zeitpunkt. Denn eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Verwaltung, zufällig ausgewählten Bürgern, Mitgliedern des Gemeinderates und unterschiedlichen Interessengruppen von ADAC und ADFC über die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH und die Kreishandwerkerschaft bis hin zum Beirat von Menschen mit Behinderungen und der Akademie für Ältere erarbeitet gerade ohnehin ein gesamtstädtisches Parkkonzept. Ziel ist es, bis zum Jahresende zu einer tragfähigen und dauerhaften Lösung zu kommen. Die aktuelle Satzung in Heidelberg ist bis Ende 2023 befristet. Daher sagt der Stadtsprecher auch: "Es werden keine Prozesse durcheinandergewirbelt." Die Arbeitsgruppe wird darüber beraten, wie viel ein Bewohner-Parkausweis künftig kosten soll. Es geht aber auch darum, auf welche Stadtteile und Quartiere die Parkraumbewirtschaftung ausgeweitet werden soll.
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Zonen mit Anwohnerparken gibt es in der Altstadt, in der Weststadt, Neuenheim, Handschuhsheim und in Teilen Bergheims und Rohrbachs. Schon die Ankündigung, die Bewohner-Parkausweise zu verteuern, hatte 2020 für hitzige Diskussionen gesorgt. Der ursprüngliche Vorschlag der Verwaltung, die Gebühren schrittweise auf 120, 240 und in der dritten Stufe auf 360 Euro pro Jahr anzuheben, fiel im Gemeinderat durch. Eines der Argumente dagegen: Schon jetzt gebe es weniger Stellplätze als Parkausweise, die Stadt könne somit nicht garantieren, dass die Anwohner auch tatsächlich ihr Auto in der jeweiligen Zone parken könnten.