Bürgerwindpark auf "Lammerskopf" ist Forst BW nicht innovativ genug
Forst BW begründet die Entscheidung für die reguläre Ausschreibung. Eine Entscheidung soll bis Herbst folgen.

Heidelberg. (dns/hob) Bis zum Herbst soll klar sein, wer auf dem Lammerskopf zwischen Ziegelhausen und Schönau einen Windpark planen darf. "Nach Ausschreibung der Fläche haben die Bieter zwei Monate Zeit für ihre Bewerbungen", teilt ein Sprecher von Forst BW auf Anfrage der RNZ mit. Der Landesforstbetrieb werde die Angebote anschließend sichten.
Der Bewerber, der auf der Rangliste hinsichtlich Pachthöhe und Projektplanung am weitesten oben lande, erhalte den Zuschlag. Bis zum Spätjahr soll der Gestattungsvertrag für die Staatswaldfläche unterschrieben sein, sodass die Untersuchungen und Detailplanungen ab 2024 beginnen können.
Forst BW verteidigte seine Entscheidung, warum sich die Anstalt öffentlichen Rechts gegen eine Sondervergabe an das regionale Konsortium von Stadtwerken und Energiegenossenschaften entschieden habe und die Fläche lieber im Regelverfahren ausschreibe. "Der Windkraftstandort Heidelberg-Schönau ist eine rund 600 Hektar große Staatswaldpotenzialfläche", so der Sprecher des Landesforstbetriebs: "Sonderverfahren sind die Ausnahme und kommen nur bei kleineren Flächen oder bei nicht über ein Angebotsverfahren vermarktbare Flächen in Frage."
Leuchtturmprojekte müssten zudem einen herausragenden innovativen Ansatz aufweisen. Der vorgeschlagene Bürgerwindpark Lammerskopf erfülle diese Voraussetzung nicht in ausreichendem Maße.
Eine breit getragene Energiewende unter Einbezug der Bürgerschaft und der Kommunen sei wünschenswert. Dieses Ziel könne aber auch über einen Investor, der sich im Regelverfahren durchsetze, erreicht werden. "Regelmäßig werden von den Projektierern auch Beteiligungsmöglichkeiten angeboten", so der Sprecher von Forst BW. Unterdessen hat das Konsortium aus Stadtwerken und Energiegenossenschaften noch nicht aufgegeben und beteiligt sich an der regulären Ausschreibung.