Frauenarzt kritisiert Werbeverbot für Abtreibungen
Weil Detlef Merchel auf seiner Internetseite über Schwangerschaftsabbrüche aufgeklärt hat, wurde der Frauenarzt zu einer Geldstrafe verurteilt.
Von Anna Manceron
Nottuln. Detlef Merchel (63) ist Frauenarzt und arbeitet seit 1993 in seiner Praxis in Nottuln in der Nähe von Münster. Weil er gegen das sogenannte Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche (Paragraf 219a Strafgesetzbuch) verstoßen hat, ist er von einem Gericht in erster Instanz zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 3000 Euro verurteilt worden.
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