Plus Aus für "Jubiläumsdeals"

Gericht verbietet Check24 Rabatte bei Versicherungen

Der Online-Makler Check24 hatte seinen Kunden "Jubiläumsdeals" mit der Rückzahlung von Beiträgen versprochen. Zu Unrecht, wie das Landgericht München I nun befand. Kunden, die damals einen solchen Deal schlossen, sind aber nicht betroffen.

04.02.2020 UPDATE: 04.02.2020 16:13 Uhr 1 Minute, 48 Sekunden
Urteil zu «Jubiläumsdeals» von Check24
Aus für «Jubiläumsdeals»: Das Urteil im Zivilprozess zwischen dem Bund der Versicherungskaufleute und Check24 um die «Jubiläumsdeals» des Unternehmens ist gefallen. Foto: Matthias Balk/dpa

München (dpa) - Zu seinem 10. Geburtstag hatte der Online-Makler Check24 mit der Rückzahlung von Beiträgen bei sogenannten "Jubiläumsdeals" geworben. Zu unrecht, wie das Landgericht München I am Dienstag befand.

Das Gericht gab einer Klage des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) gegen die Rabatte "vollumfänglich" statt. Check24 darf dementsprechend in Zukunft keine

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