Gericht verbietet Check24 Rabatte bei Versicherungen
Der Online-Makler Check24 hatte seinen Kunden "Jubiläumsdeals" mit der Rückzahlung von Beiträgen versprochen. Zu Unrecht, wie das Landgericht München I nun befand. Kunden, die damals einen solchen Deal schlossen, sind aber nicht betroffen.
München (dpa) - Zu seinem 10. Geburtstag hatte der Online-Makler Check24 mit der Rückzahlung von Beiträgen bei sogenannten "Jubiläumsdeals" geworben. Zu unrecht, wie das Landgericht München I am Dienstag befand.
Das Gericht gab einer Klage des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) gegen die Rabatte "vollumfänglich" statt. Check24 darf dementsprechend in Zukunft keine
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+