Vielfahrer gehen im Dieselskandal wahrscheinlich leer aus
Das Grundsatz-Urteil im Mai brachte den Durchbruch für Zehntausende Dieselkläger: VW muss für seine Abgas-Trickserei geradestehen und getäuschte Kunden entschädigen. Nun zeichnen sich in Karlsruhe die nächsten Weichenstellungen ab - diesmal zugunsten des Autobauers.
Karlsruhe (dpa) - Im Dieselskandal schuldet VW getäuschten Autokäufern grundsätzlich Schadenersatz - Vielfahrer gehen aber wahrscheinlich leer aus. Das zeichnete sich am Dienstag in einer Verhandlung des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe ab.
Wer so viele Kilometer zurückgelegt hat, dass die geschätzte Laufleistung des Autos überschritten ist, hat seine Ansprüche gegen Volkswagen nach
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