Plus Urteil des Bundesfinanzhofs

Bonus für gesundes Verhalten teilweise steuerfrei

München (dpa) - Der von einer Krankenkasse gewährte Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten mindert laut einem Urteil des Bundesfinanzhofs nicht den Sonderausgabenabzug für Krankenversicherungsbeiträge, sofern der Bonus einen finanziellen Aufwand des Steuerpflichtigen ausgleicht.

27.08.2020 UPDATE: 27.08.2020 13:53 Uhr 44 Sekunden
Krankenkassenkarten
Boni von Krankenkassen für gesundes Verhalten sind teilweise steuerfrei. Foto: Oliver Berg/dpa

München (dpa) - Der von einer Krankenkasse gewährte Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten mindert laut einem Urteil des Bundesfinanzhofs nicht den Sonderausgabenabzug für Krankenversicherungsbeiträge, sofern der Bonus einen finanziellen Aufwand des Steuerpflichtigen ausgleicht.

Der gesetzlich krankenversicherte Kläger hatte von seiner Krankenkasse insgesamt 230 Euro Bonus für

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