Portal: Entschädigungsanspruch bei Flugabsagen bleibt
Welche Rechte haben Flugpassagiere, wenn Flüge wegen des Coronavirus gestrichen werden? Ein Fluggastportal geht davon aus, dass die Airlines unter Umständen Entschädigungen zahlen müssen - die Fluggesellschaften halten die Epidemie dagegen für "außergewöhnliche Umstände".
Hamburg/Frankfurt (dpa) - Passagiere müssen die angekündigten Flugabsagen und Umbuchungen im Zusammenhang mit der Corona-Krise nach Einschätzung des Fluggastportals EUflight nicht widerspruchslos hinnehmen.
Unter bestimmten Voraussetzungen bestehe bei Annullierungen aus betriebswirtschaftlichen Gründen weiterhin ein Anspruch auf Entschädigungen nach der EU-Fluggastverordnung, sagte der
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