Plus Schadenersatz

BGH urteilt käuferfreundlich bei Mängeln an Immobilien

Bei einem Kauf einer Immobilie bleibt im schlimmsten Fall nur, den Verkäufer wegen Mängel auf Schadenersatz zu verklagen. Aber wann muss für notwendige Arbeiten gezahlt werden - im Voraus oder danach?

12.03.2021 UPDATE: 12.03.2021 09:58 Uhr 2 Minuten, 19 Sekunden
Wohnhäuser
Wohnhäuser in der Rheinsberger Straße in Prenzlauer Berg. Immobilienkäufer können Schadenersatz für Mängel am Haus oder an der Wohnung auch künftig anhand eines Kostenvoranschlags verlangen und müssen nicht selbst mit hohen Summen in Vorleistung treten. Foto: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa

Karlsruhe (dpa) - Immobilienkäufer müssen auch in Zukunft nicht mit hohen Summen in Vorleistung treten, wenn sie Mängel am Haus oder der Wohnung entdecken und diese beheben wollen.

Den Schadenersatz vom Verkäufer können sie weiterhin anhand eines Kostenvoranschlags verlangen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied. Ob der neue Eigentümer die Arbeiten dann auch tatsächlich

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