BGH urteilt käuferfreundlich bei Mängeln an Immobilien
Bei einem Kauf einer Immobilie bleibt im schlimmsten Fall nur, den Verkäufer wegen Mängel auf Schadenersatz zu verklagen. Aber wann muss für notwendige Arbeiten gezahlt werden - im Voraus oder danach?
Karlsruhe (dpa) - Immobilienkäufer müssen auch in Zukunft nicht mit hohen Summen in Vorleistung treten, wenn sie Mängel am Haus oder der Wohnung entdecken und diese beheben wollen.
Den Schadenersatz vom Verkäufer können sie weiterhin anhand eines Kostenvoranschlags verlangen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied. Ob der neue Eigentümer die Arbeiten dann auch tatsächlich
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