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EuGH urteilt: Bereitschaftszeit kann Arbeitszeit sein

Zählt Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit? In Luxemburg hat der Europäische Gerichtshof in dieser Frage entschieden. Für Berufsfeuerwehren in Deutschland dürfte das Urteil Folgen haben.

09.03.2021 UPDATE: 09.03.2021 04:58 Uhr 2 Minuten, 6 Sekunden
EuGH urteilt
Bereits 2018 hatte der EuGH grundsätzlich bejaht, dass Bereitschaftsdienste, bei denen Arbeitnehmer innerhalb kurzer Zeit für einen Einsatz zur Verfügung stehen müssen, als Arbeitszeit zählen. Foto: Arne Dedert/dpa

Luxemburg/Offenbach (dpa) - Nach dem Alarm zählt jede Minute: Wenn es brennt, muss die Feuerwehr schnell vor Ort sein. Deshalb sind immer einige Feuerwehrleute in Bereitschaft. Aber sind diese Bereitschaftszeiten gleichbedeutend mit Arbeitszeit?

Nicht immer, aber oft, entschied der Europäische Gerichtshof am Dienstag in Luxemburg. Entscheidend ist, dass sich Arbeitnehmer ausreichend

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