Plus OLG-Urteil

Auch Amazon muss Herkunft von Obst und Gemüse angeben

Jeder Supermarkt vor Ort muss den Verbrauchern sagen, woher das Obst und Gemüse in der Auslage stammt. Geht aber nicht beim Online-Versand, behauptete Amazon vor Gericht. Und zahlt jetzt Lehrgeld.

18.02.2021 UPDATE: 18.02.2021 14:38 Uhr 2 Minuten, 23 Sekunden
Amazon Fresh
Ein Mitarbeiter des Lebensmittellieferdienstes Amazon Fresh steht in einem Depot der Firma. Foto: Monika Skolimowska/dpa

München (dpa) - Das Gesetz gilt für alle - und deshalb muss auch der Online-Händler Amazon seinen Kunden bei der Bestellung von frischem Obst und Gemüse das Herkunftsland angeben, genauso wie der Supermarkt um die Ecke und der Händler auf dem Wochenmarkt.

Das hat das Oberlandesgericht München klargestellt und ein Urteil des Landgerichts München bestätigt.

Die Richter machten kurzen

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+