Plus Ohne Aktionärspräsenz

Virtuelle Hauptversammlungen sollen erlaubt werden

Das Aktiengesetz schreibt eine physische Zusammenkunft von Vorstand, Aufsichtsrat und Eigentümer eines Unternehmens vor. Während der Corona-Krise sollen nun aber auch virtuelle Versammlungen erlaubt werden.

23.03.2020 UPDATE: 23.03.2020 15:48 Uhr 1 Minute, 10 Sekunden
Hauptversammlung
Normalerweise ist eine physische Zusammenkunft bei Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften vorgeschrieben. Foto: picture alliance / dpa

Frankfurt/Berlin (dpa) - Angesichts der Coronavirus-Krise will der Gesetzgeber Aktiengesellschaften in Deutschland erstmals virtuelle Hauptversammlungen erlauben. Die Aktionärstreffen sollen online ohne Präsenzpflicht durchgeführt werden dürfen, wie das Bundesjustizministerium mitteilte.

Üblicherweise schreibt das Aktiengesetz vor, dass Vorstand, Aufsichtsrat und Eigentümer der

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