Plus Nachteile für diverse Berufe

Bundesfinanzhof regelt Reisekosten

30 Cent pro Kilometer - für Angestellte mit flexiblen Einsatzorten gab es viele Jahre keine Pendlerpauschale. Das neue Reisekostenrecht hat das geändert, stellt aber unter anderem Polizisten und Piloten schlechter. Der Bundesfinanzhof hält das für rechtens.

18.07.2019 UPDATE: 18.07.2019 13:18 Uhr 1 Minute, 11 Sekunden
Urteil in Streit um Reisekosten
Der Bundesfinanzhof hat für Klarheit bei der Abrechnung von Fahrtkosten gesorgt. Foto: Patrick Seeger

München (dpa) - Seit 2014 gibt es in Deutschland ein neues Reisekostenrecht - nach jahrelangem gerichtlichen Streit steht jetzt fest: Angestellte mit flexiblen Einsatzorten dürfen für ihre Fahrt zur Arbeitsstelle nur die einfache Fahrt steuerlich absetzen.

Der Bundesfinanzhof in München veröffentlichte am Donnerstag mehrere Urteile. Aus ihnen geht hervor, dass in solchen Fällen nur die

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