Plus Musterverfahren

Anleger und VW streiten über Schadensberechnung

Was wäre, wenn VW seine Investoren im Abgasskandal tatsächlich zu spät informiert hätte? Wie lässt sich dann der Schaden der Aktionäre berechnen? Das Oberlandesgericht Braunschweig hat sich Gedanken gemacht.

26.11.2018 UPDATE: 26.11.2018 09:23 Uhr 1 Minute, 19 Sekunden
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Hat VW die Märkte rechtzeitig über die Affäre rund um millionenfachen Betrug mit manipulierten Dieselmotoren informiert? Foto: Julian Stratenschulte

Braunschweig (dpa) - Im milliardenschweren Musterverfahren zum VW-Abgasskandal haben sich die Parteien über Fragen der möglichen Schadensberechnung gestritten.

Das Oberlandesgericht Braunschweig präsentierte erste Überlegungen dazu. Dies lasse noch keine Rückschlüsse auf einen möglichen Verfahrensausgang zu, teilte Volkswagen mit. Musterbeklagte sind Volkswagen und der VW-Hauptaktionär

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