Anleger und VW streiten über Schadensberechnung
Was wäre, wenn VW seine Investoren im Abgasskandal tatsächlich zu spät informiert hätte? Wie lässt sich dann der Schaden der Aktionäre berechnen? Das Oberlandesgericht Braunschweig hat sich Gedanken gemacht.
Braunschweig (dpa) - Im milliardenschweren Musterverfahren zum VW-Abgasskandal haben sich die Parteien über Fragen der möglichen Schadensberechnung gestritten.
Das Oberlandesgericht Braunschweig präsentierte erste Überlegungen dazu. Dies lasse noch keine Rückschlüsse auf einen möglichen Verfahrensausgang zu, teilte Volkswagen mit. Musterbeklagte sind Volkswagen und der VW-Hauptaktionär
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