Plus "Irreführende Werbung"

Gericht verbietet Check24 die "Nirgendwo Günstiger Garantie"

Vollmundige Werbesprüche können Unternehmen zum Erfolg führen. Doch wenn ein Gericht zu der Überzeugung kommt, dass das Versprechen nicht stimmt, wird es eng. Diese Erfahrung macht der Online-Makler Check24.

22.04.2020 UPDATE: 22.04.2020 14:43 Uhr 1 Minute, 30 Sekunden
Check24
Mitarbeiter in der Zentrale des Vergleichsportals Check24. Foto: Matthias Balk/dpa

Köln (dpa) - Das Kölner Landgericht hat dem Online-Makler Check24 eines seiner zentralen Werbeversprechen verboten: die "Nirgendwo Günstiger Garantie".

Die Richter halten das für irreführende Werbung, wie das Gericht mitteilte. Damit hat sich die HUK Coburg mit einer Klage gegen das Münchner Portal durchgesetzt. Die Versicherung argumentierte, es gebe sehr wohl günstigere Angebote. Das

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+