Plus Härteeinwand

BGH stärkt Mieter bei Mieterhöhungen nach Modernisierung

Wenn der Vermieter das Haus auf Vordermann bringt, kann das für die Mieter teuer werden. Eine Härtefall-Regelung soll Menschen, die sich ihre Wohnung ohnehin kaum leisten können, vor drastischen Mieterhöhungen schützen.

09.10.2019 UPDATE: 09.10.2019 07:18 Uhr 50 Sekunden
Haus modernisiert
Dachausbau und Sanierung eines Altbaus. Ein Hartz-IV-Empfänger aus Berlin und seine Vermieterin streiten vor dem Bundesgerichtshof um eine deutliche Mieterhöhung. Foto: Lothar Ferstl/dpa

Karlsruhe (dpa) - Mieter, die sich nach Modernisierungsarbeiten am Haus die Miete nicht mehr leisten können, dürfen vom Vermieter nicht einfach auf eine kleinere Wohnung verwiesen werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden.

Die Frage, ob die Wohnungsgröße angemessen sei, spiele bei der Interessensabwägung zwar eine Rolle. Es müssten aber alle Umstände des

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