BGH stärkt Mieter bei Mieterhöhungen nach Modernisierung
Wenn der Vermieter das Haus auf Vordermann bringt, kann das für die Mieter teuer werden. Eine Härtefall-Regelung soll Menschen, die sich ihre Wohnung ohnehin kaum leisten können, vor drastischen Mieterhöhungen schützen.

Karlsruhe (dpa) - Mieter, die sich nach Modernisierungsarbeiten am Haus die Miete nicht mehr leisten können, dürfen vom Vermieter nicht einfach auf eine kleinere Wohnung verwiesen werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden.
Die Frage, ob die Wohnungsgröße angemessen sei, spiele bei der Interessensabwägung zwar eine Rolle. Es müssten aber alle Umstände des
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