Das Bundesverfassungsgericht nimmt die zentrale Bankenaufsicht im Euroraum unter die Lupe. Foto: Karl-Josef Hildenbrand
Ein lokales Bankenproblem könne sich leicht zu einem Stabilitätsproblem für die gesamte Eurozone auswachsen, sagte die Parlamentarische Staatssekretärin im Finanzministerium, Christine Lambrecht, in Karlsruhe.
Als vor zehn Jahren systemrelevante Banken gestützt werden mussten, habe den Großteil der Kosten der Steuerzahler getragen. Nur eine europäische Aufsichts- und Abwicklungsbehörde verhindere einen Wettlauf der Mitgliedstaaten um die für die eigenen Banken jeweils günstigsten Bedingungen. Dafür habe Deutschland seine nationale Verantwortung geteilt.
Die Kläger um den Finanzwissenschaftler Markus Kerber halten die Zentralisierung der Aufsicht bei der Europäischen Zentralbank (EZB) und die Schaffung eines gemeinsamen Fonds zur Abwicklung von Banken in Schieflage für verfassungswidrig. Deutschland übernehme so unkontrollierbare Haftungsrisiken für den Bundeshaushalt, habe aber potenziell nichts mehr zu sagen (Az. 2 BvR 1685/14 u.a.).
Ankündigung der Verhandlung
Verhandlungsgliederung
Europolis zur anstehenden Verhandlung
Europolis 2014 zur Verfassungsbeschwerde
Über die EZB-Bankenaufsicht
EZB zu direkt beaufsichtigten Banken
Finanzministerium zur Genese der gemeinsamen Bankenaufsicht
F&A des Ministeriums zur gemeinsamen Bankenabwicklung
Über den Bankenabwicklungsfonds, auf Englisch
Allgemeine Infos zu Verfassungsbeschwerden
Az. 2 BvR 1685/14 u.a.