Plus BGH-Urteil

"Cum-Ex"-Aktiengeschäfte sind strafbar

Jahrelang führten Investoren, Börsenhändler und Banken den Fiskus an der Nase herum - und ließen sich nie gezahlte Steuermilliarden erstatten. Die Aufarbeitung dürfte die Justiz lange beschäftigen.

28.07.2021 UPDATE: 28.07.2021 13:43 Uhr 2 Minuten, 44 Sekunden
BGH verkündet Urteil zu „Cum-Ex“ Deals
Der Erste Strafsenat beim BGH hat das erste höchstrichterliche Urteil zu umstrittenen «Cum-Ex»-Deals verkündet. Foto: Uli Deck/dpa

Karlsruhe (dpa) - Mit undurchsichtigen "Cum-Ex"-Geschäften haben Aktienhändler, Investoren und Banken den deutschen Fiskus jahrelang um Milliarden geprellt - und sich dabei strafbar gemacht.

Das ist mit dem ersten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in einem Cum-Ex-Verfahren seit Mittwoch höchstrichterlich klargestellt. Der Straftatbestand der Steuerhinterziehung sei hier erfüllt,

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+