"Cum-Ex"-Aktiengeschäfte sind strafbar
Jahrelang führten Investoren, Börsenhändler und Banken den Fiskus an der Nase herum - und ließen sich nie gezahlte Steuermilliarden erstatten. Die Aufarbeitung dürfte die Justiz lange beschäftigen.
Karlsruhe (dpa) - Mit undurchsichtigen "Cum-Ex"-Geschäften haben Aktienhändler, Investoren und Banken den deutschen Fiskus jahrelang um Milliarden geprellt - und sich dabei strafbar gemacht.
Das ist mit dem ersten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in einem Cum-Ex-Verfahren seit Mittwoch höchstrichterlich klargestellt. Der Straftatbestand der Steuerhinterziehung sei hier erfüllt,
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