Pauschalreisende darf bei Flugverspätung am Abflugort klagen
Ein wichtiges Urteil für viele Pauschalreisende hat der Europäische Gerichtshof gesprochen. Die Richter stellen klar, wo und von wem die Urlauber bei verspäteten Flügen eine Entschädigung verlangen können.
Luxemburg (dpa) - Bei Flügen mit großer Verspätung dürfen auch Pauschalreisende direkt von der Fluggesellschaft eine Entschädigung einfordern - und zwar am Abflugort.
Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Fall einer Island-Reisenden aus Tschechien entschieden. Die Frau hatte bei einem tschechischen Reisebüro eine Pauschalreise gebucht, zu der die Unterbringung und ein Flug von
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