Plus Bei großer Verspätung

Pauschalreisende darf bei Flugverspätung am Abflugort klagen

Ein wichtiges Urteil für viele Pauschalreisende hat der Europäische Gerichtshof gesprochen. Die Richter stellen klar, wo und von wem die Urlauber bei verspäteten Flügen eine Entschädigung verlangen können.

26.03.2020 UPDATE: 26.03.2020 12:43 Uhr 1 Minute, 4 Sekunden
Verspätung
Pauschalreisende dürfen bei großer Flugverspätung auch am Abflugsort klagen, stellt der Europäische Gerichtshof klar. Foto: Frank Rumpenhorst/dpa-tmn

Luxemburg (dpa) - Bei Flügen mit großer Verspätung dürfen auch Pauschalreisende direkt von der Fluggesellschaft eine Entschädigung einfordern - und zwar am Abflugort.

Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Fall einer Island-Reisenden aus Tschechien entschieden. Die Frau hatte bei einem tschechischen Reisebüro eine Pauschalreise gebucht, zu der die Unterbringung und ein Flug von

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