Nicht immer muss die Airline zahlen
Bundesgerichtshof entbindet Fluggesellschaft von der Entschädigungspflicht nach Verspätung wegen Ausfalls von Flughafen-Computern
Von Sönke Möhl
Karlsruhe. Irgendwann hört der Spaß beim Reisen auf: Stundenlange Verspätungen, verpasste Anschlüsse, abgesagte Flüge. Für den Ärger gibt es in vielen Fällen als Trostpflaster immerhin eine Ausgleichszahlung von der Fluglinie. Allerdings können sich die Unternehmen in bestimmten Fällen auf eine Ausnahme in der Fluggastrechte-Verordnung der EU berufen. Wenn
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+