Plus Verspätete Flüge

Nicht immer muss die Airline zahlen

Bundesgerichtshof entbindet Fluggesellschaft von der Entschädigungspflicht nach Verspätung wegen Ausfalls von Flughafen-Computern

15.01.2019 UPDATE: 16.01.2019 06:00 Uhr 1 Minute, 54 Sekunden

Nicht immer muß die Fluggesellschaft bei Verspätungen Entschädigung zahlen. Foto: dpa

Von Sönke Möhl

Karlsruhe. Irgendwann hört der Spaß beim Reisen auf: Stundenlange Verspätungen, verpasste Anschlüsse, abgesagte Flüge. Für den Ärger gibt es in vielen Fällen als Trostpflaster immerhin eine Ausgleichszahlung von der Fluglinie. Allerdings können sich die Unternehmen in bestimmten Fällen auf eine Ausnahme in der Fluggastrechte-Verordnung der EU berufen. Wenn

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+

(Der Kommentar wurde vom Verfasser bearbeitet.)
(zur Freigabe)
Möchten sie diesen Kommentar wirklich löschen?
Möchten Sie diesen Kommentar wirklich melden?
Sie haben diesen Kommentar bereits gemeldet. Er wird von uns geprüft und gegebenenfalls gelöscht.
Kommentare
Das Kommentarfeld darf nicht leer sein!
Beim Speichern des Kommentares ist ein Fehler aufgetreten, bitte versuchen sie es später erneut.
Beim Speichern ihres Nickname ist ein Fehler aufgetreten. Versuchen Sie bitte sich aus- und wieder einzuloggen.
Um zu kommentieren benötigen Sie einen Nicknamen
Bitte beachten Sie unsere Netiquette
Zum Kommentieren dieses Artikels müssen Sie als RNZ+-Abonnent angemeldet sein.