Nicht immer muss die Airline zahlen
Bundesgerichtshof entbindet Fluggesellschaft von der Entschädigungspflicht nach Verspätung wegen Ausfalls von Flughafen-Computern

Nicht immer muß die Fluggesellschaft bei Verspätungen Entschädigung zahlen. Foto: dpa
Von Sönke Möhl
Karlsruhe. Irgendwann hört der Spaß beim Reisen auf: Stundenlange Verspätungen, verpasste Anschlüsse, abgesagte Flüge. Für den Ärger gibt es in vielen Fällen als Trostpflaster immerhin eine Ausgleichszahlung von der Fluglinie. Allerdings können sich die Unternehmen in bestimmten Fällen auf eine Ausnahme in der Fluggastrechte-Verordnung der EU berufen. Wenn
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