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"Der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht"

Das Gewerbeaufsichtsamt überwacht die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen. In Zeiten der Pandemie ist das nicht einfacher geworden.

24.10.2021 UPDATE: 26.10.2021 06:00 Uhr 1 Minute, 49 Sekunden
Auch, wenn eine Mitarbeiterin von ihrer eigenen Wohnung aus arbeitet, hat der Arbeitgeber die Verantwortung für ihre Gesundheit und Sicherheit. Foto: dpa

Von Harald Berlinghof

Heidelberg. Birgit Monsler ist stellvertretende Leiterin des Gewerbeaufsichtsamtes des Rhein-Neckar-Kreises. Zu ihrer Aufgabe gehört auch die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen in den Unternehmen zu überprüfen. Das Gewerbeaufsichtsamt des Kreises als "untere Arbeitsschutzbehörde" beschäftigt 25 Mitarbeiter, gut die Hälfte davon ist im Revisionsdienst, geht

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