Plus Rechte von Arbeitgebern

EuGH: Kopftuchverbot in Kita und Drogerie kann rechtens sein

Darf einer Muslimin untersagt werden, mit Kopftuch an einer Drogeriemarktkasse zu stehen oder in einer Kita zu arbeiten? Der EuGH hat zu dieser Frage ein mit Spannung erwartetes Urteil gesprochen. Es dürfte auch Auswirkungen auf andere Religionen haben.

15.07.2021 UPDATE: 15.07.2021 10:28 Uhr 1 Minute, 51 Sekunden
Kopftuchverbot
Das Verbot des Tragens jeder sichtbaren Ausdrucksform politischer, weltanschaulicher oder religiöser Überzeugungen könne durch das Bedürfnis des Arbeitgebers gerechtfertigt sein, gegenüber den Kunden ein Bild der Neutralität zu vermitteln oder soziale Konflikte zu vermeiden, entschied der EuGH. Foto: Sven Hoppe/dpa

Luxemburg (dpa) - Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte von Arbeitgebern gestärkt, die muslimischen Mitarbeiterinnen das Tragen von Kopftüchern verbieten.

Die zuständigen Richter entschieden am Donnerstag vor dem Hintergrund von zwei Streitfällen in Deutschland, dass ein Kopftuchverbot gerechtfertigt sein kann, wenn der Arbeitgeber gegenüber Kunden ein Bild der Neutralität

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