Plus Noch kein Verdachtsfall

Verfassungsschutz darf AfD vorerst nicht beobachten

In seiner gerichtlichen Auseinandersetzung mit der AfD hat der Verfassungsschutz eine schwere Schlappe erlitten. Die Partei kann sich freuen - erst einmal.

05.03.2021 UPDATE: 05.03.2021 12:33 Uhr 2 Minuten, 32 Sekunden
AfD
Alexander Gauland, Fraktionsvorsitzender der AfD. Foto: Michael Kappeler/dpa

Berlin/Köln (dpa) - Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die AfD vorerst nicht als rechtsextremistischen Verdachtsfall einordnen und beobachten.

Das geht aus einem Beschluss des Kölner Verwaltungsgerichts hervor, der dem Bundesamt und der Partei zugestellt wurde. Das Gericht verbietet dem Verfassungsschutz darin außerdem, die Einordnung, Beobachtung, Behandlung oder Prüfung der

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