Rotthaus verlässt Hoffenheim
Langjähriger Geschäftsführer geht "spätestens" im Juni 2014

Heidelberg. Acht Jahre bei einem Verein sind genug im Fußball-Business, meint Jochen A. Rotthaus, 47, und hat im Familienurlaub an der Nordsee den Entschluss gefasst, "spätestens" nach Vertragsende am 30. Juni 2014 die TSG 1899 Hoffenheim zu verlassen. Rotthaus ist für das Marketing und den Vertrieb des Kraichgauklubs zuständig und einer von drei Geschäftsführern, neben Frank Briel (Finanzen, Organisation, Verwaltung, Sport) und Alexander Waldi (Personal, Fan- und Mitgliederwesen, IT, Medien und Kommunikation).
"Ich möchte meine Energie in ein anderes Thema fließen lassen", erklärte Rotthaus auf RNZ-Nachfrage. "Ob Industrie, Fußball oder anderer Sport - ich bin völlig offen."
Der gebürtige Essener und Cousin von Ex-Nationaltorhüter Jens Lehmann war 2006 vom VfB Stuttgart zum damaligen Regionalligisten TSG Hoffenheim gewechselt und erlebte also den Durchmarsch in die Bundesliga hautnah mit, ebenso das wechselvolle Auf und Ab danach. "Eine ganz spannende Zeit, ich durfte hier viel unternehmen und gestalten", sagte Rotthaus gestern. Zunächst war der Diplom-Kaufmann alleiniger Geschäftsführer der TSG 1899, später gab er Verantwortung an Sportmanager Jan Schindelmeiser und nach dessen Entlassung an Ernst Tanner ab, ehe er gemeinsam mit Briel und Waldi eine Dreierspitze bildete. Von "Entmachtung" wollte Rotthaus nie reden. Trotz seines Verkaufstalentes und seiner rhetorischen Fähigkeiten war der extrovertierte Geschäftsführer im Verein nicht unumstritten, so wurde ihm in Fankreisen vorgeworfen, im Hoffenheimer Dokumentarfilm "Das Leben ist kein Heimspiel" (2010) zu sehr im Mittelpunkt zu stehen.
Am gestrigen Donnerstag gab's freilich von offizieller Seite nur Lob für den Veränderungswilligen. "Jochen Rotthaus hat sich mit hohem Engagement um die erfolgreiche Entwicklung des Klubs verdient gemacht", wird Gesellschafter Dietmar Hopp in einer Pressemitteilung zitiert. Und Präsident Peter Hofmann dankt Rotthaus "für seinen enormen Einsatz" sowie dafür, "dass er uns früh in Kenntnis und damit in die Lage versetzt hat, in Ruhe eine Nachfolgeregelung treffen zu können." Foto: APF