SV Waldhof

Wie sich ein Klub zerfleischt

Vor Gericht vertritt der Vereinsvorstand in vielen Punkten eine kontroverse Auffassung zu den Vertretern des Investors Bernd Beetz

17.11.2017 UPDATE: 18.11.2017 06:00 Uhr 1 Minute, 52 Sekunden

Markus Kompp. Foto: vaf

Von Michael Wilkening

Mannheim. Offiziell ging es am Freitag am Mannheimer Landgericht um einen Anspruch der Spielerberater-Agentur Lokurlu gegen die SV Waldhof Mannheim Spielbetriebs-GmbH, weil die Agentur einen Provisionsanspruch aus dem Transfer von Philipp Förster vor knapp einem Jahr zum 1. FC Nürnberg geltend macht. Offensichtlich wurde dabei aber der tiefe Riss zwischen GmbH und Verein, sogar innerhalb des Aufsichtsrates der GmbH.

Einen Versuch, den Riss zu kaschieren, gab es noch. "Wir sind hier nicht die GmbH auf der einen und der Verein auf der anderen Seite, wir sind alle der SV Waldhof", sagte Markus Kompp. Der Geschäftsführer der Spielbetriebs-GmbH unternahm ihn am Freitag, als klar wurde, dass der Prozess von mehreren Medienvertretern verfolgt wurde. Kompp hatte damit eingestanden, dass die Forderung der Agentur Lokurlu zulässig ist, und sich nicht gegen den eingetragenen Verein (e.V.) richten muss. Im Juristendeutsch: Die Passivlegitimation wurde anerkannt.

Im konkreten Fall geht es um eine Vertragsvereinbarung zwischen dem Verein (e.V) und der Agentur Lokurlu aus dem November 2014, in der verabredet wurde, dass die Agentur bei einem Transfer des Spielers Förster mit 40 Prozent am Erlös beteiligt wird. Bei der gezahlten Ablösesumme von 90.000 Euro, die der SVW in der Winterpause 2016/17 erhielt, müssten also 36.000 Euro an die Agentur fließen.

Der Streitpunkt ist jedoch die Zulässigkeit dieser Vereinbarung, da die nur die Unterschriften von Lokurlu und Klaus Hafner trägt, damals Vorstandsmitglied für Sport beim SVW. Üblich und eigentlich eine Voraussetzung für die Gültigkeit von Verträgen sind mindestens zwei Unterschriften von Vorstandsmitgliedern des e.V.

Im Prozess ging es also darum, ob Hafner mit (mündlicher) Vollmacht seiner Vorstandskollegen oder eigenmächtig gehandelt hatte. Zu diesem Zweck waren alle Vorstandsmitglieder als Zeugen geladen, neben Hafner der damalige Präsident Steffen Künster und Finanz-Vorstand Klaus-Rüdiger Geschwill. Nach Aussagen der drei damaligen Vorstandsmitglieder gab es wohl eine mündlich übertragende Vollmacht für diese Vereinbarung. Wie das Gericht dies bewertet, ist noch unklar, ein Urteil wird erst Anfang Januar gesprochen.

Der Anwalt der SVW GmbH, Giovanni Bava, gleichzeitig einer von sieben Aufsichtsratsmitgliedern der GmbH, wollte sich damit nicht begnügen, und hakte eifrig nach. Bava befragte auch Geschwill, der inzwischen als Präsident des e.V. ebenfalls im Aufsichtsrat sitzt. Offen zutage trat dabei das Misstrauen, das innerhalb des Gremiums herrscht. Der Vereinsvorstand vertritt in vielen Punkten eine kontroverse Auffassung zu den Vertretern des Investors Bernd Beetz, zu denen Bava zählt. Warum ein großer Teil der Fragen nicht in kleinerer Runde und ohne gerichtliche Hilfe gestellt wurde, erschloss sich nicht. Der immaterielle Schaden für den Klub dürfte durch den Gang in die Öffentlichkeit deutlich größer sein als es der Streitwert des Prozesses ist.

Die Agentur Lokurlu hatte den prominenten Sportrechtler Christoph Schickardt mit der Vertretung der eigenen Interessen beauftragt. "Das hier ist ein Kampf zwischen der GmbH und ihrem Mutterverein, der Mehrheitsgesellschafter der GmbH ist. Da ist jetzt meine Partei hineingeraten", sagte Schickardt: "So etwas hat sich in meiner langjährigen Erfahrung noch keiner erlaubt, dafür würde ich mich schämen."

(Der Kommentar wurde vom Verfasser bearbeitet.)
(zur Freigabe)
Möchten sie diesen Kommentar wirklich löschen?
Möchten Sie diesen Kommentar wirklich melden?
Sie haben diesen Kommentar bereits gemeldet. Er wird von uns geprüft und gegebenenfalls gelöscht.
Kommentare
Das Kommentarfeld darf nicht leer sein!
Beim Speichern des Kommentares ist ein Fehler aufgetreten, bitte versuchen sie es später erneut.
Beim Speichern ihres Nickname ist ein Fehler aufgetreten. Versuchen Sie bitte sich aus- und wieder einzuloggen.
Um zu kommentieren benötigen Sie einen Nicknamen
Bitte beachten Sie unsere Netiquette
Zum Kommentieren dieses Artikels müssen Sie als RNZ+-Abonnent angemeldet sein.