Wohnungsmarkt Neckargemünd

SRH soll angemietete Wohnungen wieder abgeben

Nach dem Bau von Boardinghäusern sei die SRH nicht mehr darauf angewiesen. Die Wohnungen könnten die Situation entspannen, sagt Freie-Wähler-Stadtrat Wachert.

07.03.2022 UPDATE: 08.03.2022 06:00 Uhr 1 Minute, 15 Sekunden
Das SRH-Bildungszentrum in Neckargemünd. Archiv-Foto: Alex

Neckargemünd. (cm) Erneut hat Steffen Wachert (Freie Wähler) in der zurückliegenden öffentlichen Sitzung des Gemeinderates seine Kritik an der hohen Zahl der sogenannten Außenwohngruppen des SRH-Berufsbildungswerks angebracht. Die SRH habe versprochen, nach dem Bau von Boardinghäusern einige ihrer rund 100 angemieteten Wohnungen für Auszubildende in der Stadt zurückzugeben und den angespannten Wohnungsmarkt zumindest etwas zu entlasten, so Wachert. Dies sei aber nicht geschehen. Der Stadtrat berichtete von einem Gespräch mit Verantwortlichen der SRH, die angeblich nichts von Versprechungen ihrer Vorgänger gewusst hätten.

Bürgermeister Volk erklärte, dass er Mitte März selbst einen Gesprächstermin mit allen SRH-Geschäftsführern in Neckargemünd habe: "Es wird dabei um dieses Thema, aber auch um andere Themen gehen." Die SRH alleine werde das Problem auf dem Wohnungsmarkt aber nicht lösen können. Es seien Wohnungen angemietet, die für Familien nicht geeignet seien. Die SRH bringe wesentlich mehr Personen in einer Wohnung unter als üblich sei. "Ich bin mit den Verantwortlichen im Dialog und werde nach dem Gespräch berichten", versprach Volk.

Kein Zweckentfremdungsverbot

Giuseppe Fritsch (fraktionslos) knüpfte an die Anfrage von Wachert an und verlieh seiner Sorge um den angespannten Wohnungsmarkt Ausdruck. Er wollte wissen, ob die Stadt nicht "mithelfen" könne, freie Wohnungen an Suchende zu vermitteln. "Wir können nicht auch noch als Wohnungsvermittler auftreten", betonte Bürgermeister Volk. "Außerdem würde ich mich angreifbar machen bei der Auswahl, wer eine Wohnung bekommt und wer nicht."

Volk berichtete von einer Anfrage von Winfried Schimpf (SPD) zu einem sogenannten Zweckentfremdungsverbot, das die Nutzung von Wohnraum zum Beispiel als Ferienwohnung verhindern könnte. "Dieses rechtssicher zu verankern, ist aber äußerst schwierig", meinte Volk. "Nur sieben Kommunen in Baden-Württemberg haben dies geschafft – und das sind alles Großstädte." So zum Beispiel Heidelberg, Mannheim, Stuttgart, Tübingen und Freiburg. Außerdem wirke das Verbot nur in die Zukunft, bestehende andere Nutzungen blieben erlaubt: "Einen bereits fehlentwickelten Wohnraum kriegt man nicht zurück." Der Gemeinderat habe aber ein waches Auge auf Anträge zu neuen Ferienwohnungen.

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