Verbote an der Sinsheimer "alla hopp!"-Anlage

Selbst Fußball ist nicht erlaubt. Zehn Verbotshinweise wurden in vandalismussicherer Höhe platziert.

25.08.2016 UPDATE: 26.08.2016 06:00 Uhr 41 Sekunden

Mit immer mehr Nachdruck weist die Stadt auf die zahlreichen Verbote im Postgarten hin. Foto: Kegel

Sinsheim. (tk) Achtung, verboten! Die Stadt hängt die Verbote für die "alla hopp!"-Anlage im Postgarten sprichwörtlich hoch und reagiert mit einer neuen Beschilderung auf die seit Eröffnung des Parks andauernde Proteste von Anwohnern und besorgten Bürgern. Zehn Verbotshinweise am Eingang des Postgartens, in vandalismussicherer Höhe platziert, mahnen ab sofort die Gäste um Vor-, Auf-, Um-, Ein- und Rücksicht. Es sind dieselben Verbote - stattliche zehn Stück - auf die schon seit der Eröffnung der Bewegungs- und Begegnungsstätte hingewiesen wird, bislang in dezenterer Form auf dem Anlagenplan.

Demzufolge sind in der Anlage, neben unachtsamer Müllentsorgung, Hunden, Rollern, Mopeds und offenem Feuer, auch Rauchen, Alkohol, Radfahren, Grillen, Lärm und selbst Fußballspielen verboten. Dies gilt von Sonnenauf- bis untergang. In der Zeit zwischen 22 Uhr und 6 Uhr, ist sogar alles verboten, verweist ein Schild auf die Sperrung für den Besucherverkehr. Anwohnern geht das, die RNZ berichtete schon, vereinzelt immer noch nicht weit genug. Gefordert werden Begrenzung von Öffnungszeiten und Besucherzahlen. Die Beschilderung sei zudem schwer sichtbar und daher unwirksam; sie hänge zu hoch, hieß es ...

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