Sulzfeld: Vorerst keine Flüchtlinge in der Wilhelmstraße?
Gemeinde kann Räume in der Gemeinschaftsunterkunft Riegelstraße anmieten

Das Gebäude in der Wilhelmstraße soll vorerst nicht saniert und mit Flüchtlingen belegt werden, da sich eine andere Unterbringung in der Riegelstraße anbahnt. Foto: Brötzmann
Sulzfeld. (db) Die Ravensburggemeinde muss in diesem Jahr noch 24 Flüchtlinge im Rahmen der Anschlussunterbringung aufnehmen. Für das Jahr 2018 werden ähnliche Zahlen erwartet. In der Flüchtlingsunterkunft in der Hauptstraße sind derzeit alle 14 Plätze belegt. Dies teilte Bürgermeisterin Sarina Pfründer auf der zurückliegenden Gemeinderatssitzung mit.
Die Einrichtung Schloss Stutensee betreibt in einem umgebauten Objekt in der Lindenstraße eine Unterkunft für zehn unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge (UMA). Diese Plätze werden der Gemeinde Sulz-feld auf die Anschlussunterbringung angerechnet. Somit muss die Kommune nach heutigem Stand nur noch Wohnraum für 14 Flüchtlinge zur Verfügung stellen. Die Planungen der Verwaltung und des Gemeinderats sahen dafür ein gemeindeeigenes Gebäude in der Wilhelmstraße vor, dass jedoch zunächst saniert werden muss.
Des Weiteren ist die Gemeinde seit geraumer Zeit bemüht, eine alternative Unterbringungsmöglichkeit für Obdachlose zu schaffen, da die Obdachlosenunterkunft in der Hinteren Straße 33 abgerissen werden soll. Derzeit wird geprüft, ob die Obdachlosen in das Dach- und Obergeschoss der Flüchtlingsunterkunft in der Hauptstraße verlegt werden können. Für die Flüchtlingsunterbringung würden in diesem Gebäude dann nur noch sechs Plätze zur Verfügung stehen. Die Räume in der Wilhelmstraße reichen bei einer Kapazität für neun Personen weitem nicht aus, da die Gemeinde bis zum Jahr 2018 insgesamt knapp 50 Personen unterbringen muss.
Dies sei die Zielgröße, sagte Bürgermeisterin Sarina Pfründer, die aber gleichzeitig betonte, dass momentan kein akuter Handlungsbedarf bestehe. Sulzfeld muss weitere Flüchtlinge erst bis zum Jahresende aufnehmen. Zwischenzeitlich ergaben Gespräche mit dem Landratsamt Karlsruhe, dass die Gemeinde in der Gemeinschaftsunterkunft des Landkreises in der Riegelstraße Wohnraum zur Anschlussunterbringung anmieten könne. Zum einen haben Personen die maximal zulässige Zweijahresgrenze der vorläufigen Unterbringung erreicht, zum andern wurde festgestellt, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Zahl der Entscheidungen bei den Asylverfahren signifikant erhöht hat.
Die Sulzfelder Flüchtlingsbeauftragte Manuela Kräter erläuterte dem Rat die Modalitäten für die Anmietung von Wohnraum in der Riegelstraße. Dabei wurde die Anmietung eines ganzen Stockwerks mit einer Aufnahmekapazität von bis zu 54 Personen bei derzeit 18 Zimmern zugrunde gelegt. Die Kosten belaufen sich dafür auf monatlich rund 3855 Euro. Hinzu kämen nach Auskunft des Landratsamtes Personalkosten für die Sozialbetreuung in Höhe 3603 Euro. Für die Gemeinde Sulzfeld würde dies insgesamt einen monatlichen Aufwand von etwa 7458 Euro bedeuten. Die Rahmenbedingungen müssen jedoch noch abgeklärt werden. Dezernent Ragnar Watteroth vom Landratsamt Karlsruhe hob hervor, dass die Organisation Sache der Gemeinde Sulzfeld sei und die Verwaltung die Raumaufteilung in gewissen Grenzen frei bestimmen könne. Für das leer stehende Wohngebäude in der Wilhelmstraße beläuft sich Kostenschätzung für die Sanierung inklusive Dachausbau auf 323.000 Euro. Hierfür wurden finanzielle Mittel aus dem Landesförderprogramm in Höhe von 53.830 Euro bewilligt. Der Rat plädierte mehrheitlich dafür, die Sanierung des Objektes in der Wilhelmstraße zu verschieben, da sich in der Riegelstraße eine neue Lösung anbahnt. Bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung beauftragte er die Verwaltung, die Verlängerung des Förderprogramms bis zum 31. August 2018 zu beantragen.



