Freigänger-Katzen müssen kastriert werden
Der Gemeinderat stimmte mehrheitlich für eine Katzenschutzverordnung. Diese soll eine unkontrollierte Vermehrung der Tiere verhindern.

Von Christian Beck
Sinsheim. Wer seine Katze künftig unbeschränkt frei herumlaufen lässt, muss dafür sorgen, dass das Tier zuvor kastriert wurde. Zudem müssen Freigänger gekennzeichnet und registriert sein. Dies ist der zentrale Inhalt der Katzenschutzverordnung, für die sich der Gemeinderat am Dienstag mehrheitlich ausgesprochen hat. Wann die Verordnung in Kraft tritt,