Plus Sinsheim

Freigänger-Katzen müssen kastriert werden

Der Gemeinderat stimmte mehrheitlich für eine Katzenschutzverordnung. Diese soll eine unkontrollierte Vermehrung der Tiere verhindern.

26.09.2025 UPDATE: 26.09.2025 04:00 Uhr 2 Minuten, 28 Sekunden
Katzen, die sich unkontrolliert im Freien bewegen und nicht kastriert sind, sorgen vielfach für unerwünschten Nachwuchs. Ein Tier und seine Nachkommen können rein rechnerisch in sieben Jahren mehr als 370.000 Katzen zeugen. Symbolbild: dpa

Von Christian Beck

Sinsheim. Wer seine Katze künftig unbeschränkt frei herumlaufen lässt, muss dafür sorgen, dass das Tier zuvor kastriert wurde. Zudem müssen Freigänger gekennzeichnet und registriert sein. Dies ist der zentrale Inhalt der Katzenschutzverordnung, für die sich der Gemeinderat am Dienstag mehrheitlich ausgesprochen hat. Wann die Verordnung in Kraft tritt,

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