Fragezeichen schweben über der Hauptstraße
Zum Ende der Woche könnten beide Spuren für den Verkehr freigegeben werden - Wer übernimmt Verantwortung und Kosten?

Seit gestern Vormittag fließt der Verkehr mit Hilfe einer Ampel einspurig durch die Hauptstraße, die unmittelbare Einsturzgefahr des Hauses 82 ist laut Baudezernent Tobias Schutz gebannt. Wie es mit dem Gebäude weitergeht, ist unklar. Foto: Christian Beck
Von Christian Beck
Sinsheim. Seit gestern Vormittag rollt der Verkehr wieder durch die Hauptstraße, zumindest einspurig. Die unmittelbare Einsturzgefahr des Gebäudes 82 ist gebannt, wie Baudezernent Tobias Schutz im Rahmen des Ausschusses für Technik und Umwelt am Dienstagabend erklärte. Bis zum Ende der Woche könnten wahrscheinlich beide Spuren befahren werden. Wie es mit den beiden betroffenen Häusern weitergeht, ist momentan allerdings unklar.
In den kommenden Tagen werden laut Schutz noch Sicherungsarbeiten am Haus Nummer 82 vorgenommen. Diese betreffen aber nur die Standsicherheit, bewohnbar sei es nicht. Weitere Abbrucharbeiten auf dem Nachbargelände, dem ehemaligen Haus 84, sind laut Schutz momentan nicht möglich. Doch so sehr sich die Stadtverwaltung eine schnelle Lösung wünscht - Einfluss hat sie darauf nicht. "Die beiden Bauherren müssen sich privatrechtlich einig werden", erklärt Schutz auf RNZ-Nachfrage.
Wie es diesbezüglich aussieht, war gestern nicht zu erfahren. Der Anwalt, der den Eigentümer des Hauses 82 vertritt, war am Nachmittag zu keiner Auskunft bereit. Ob das Haus 82 wieder aufgebaut oder abgerissen wird, wer für die Kosten aufkommen muss - diese und viele weitere Fragen sind momentan nicht eindeutig zu beantworten. Es deutet sich jedoch an, dass es in der Sachlage unterschiedliche Rechtsauffassungen geben könnte.
Wer aus Sicht der Stadtverwaltung die Verantwortung für die Einsturzgefahr und die sich daraus ergebenden Konsequenzen trägt, dazu möchte sich Tobias Schutz nicht äußern. Im Ausschuss für Technik und Umwelt präsentierte er jedoch seinen Eindruck: Im Rahmen der Abbrucharbeiten des Hauses 84 sei klar geworden, dass Teile des Hauses 82 keine Außenwand haben. Des Weiteren sprach Schutz von einem "Baustoff-Mischmasch", der dazu beigetragen habe, dass Teile des Gebäudes nicht miteinander verbunden waren. Das Gebäude sei allein nicht standsicher gewesen. Dies hätten drei Statiker bestätigt.
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Wer einen Blick in die zuständige Landesbauordnung wirft, findet unter Paragraf 13 folgendes: "Bauliche Anlagen müssen sowohl im ganzen als auch in ihren einzelnen Teilen sowie für sich allein standsicher sein. Die Standsicherheit muss auch während der Errichtung sowie bei der Durchführung von Abbrucharbeiten gewährleistet sein", heißt es in Absatz eins und zwei. Der dritte Absatz besagt: "Die Standsicherheit anderer baulicher Anlagen und die Tragfähigkeit des Baugrundes der Nachbargrundstücke dürfen nicht gefährdet werden."
Eine gute Nachricht zeichnet sich indes ab: Familie Ismailow, die aus dem zwischenzeitlich einsturzgefährdeten Gebäude ausziehen musste, wurden zahlreiche Wohnungen angeboten. Gerd Heinrich hat sich für die Familie stark gemacht. Er ist Trainer des TSV Germania Dühren, bei der der 16-jährige Ruslan Ismailow im Tor steht. "Ganz viele haben angerufen", berichtet Heinrich. Auch Sinsheimer, die eigentlich nicht vermieten wollten, hätten angeboten, eine Ausnahme zu machen. Der Mietvertrag sei noch nicht unterschrieben, "es sieht aber positiv aus", freut sich der Trainer.



