Nach dem Urteil bleiben Fragen offen
Die beiden Angeklagten müssen ins Gefängnis. Der Vorsitzende Richter hält sie aber nicht für die Drahtzieher.
Sinsheim/Heilbronn. (cbe) Im Crystal Meth-Prozess am Landgericht Heilbronn ist das Urteil am Donnerstagnachmittag gesprochen worden: Der Heilbronner H. muss wegen Drogenhandels, Urkundenfälschung und Geldwäsche für acht Jahre und neun Monate in Haft. Der Sinsheimer S. wurde wegen Beihilfe zum Drogenhandel zu zwei Jahren und acht Monaten verurteilt.
Ausgangspunkt war eine Geschichte, die
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