Trickbetrüger auf Supermarkt-Parkplatz hatten es gezielt auf Senioren abgesehen
Zwei Jahre und acht Monate Haft für "Überzeugungstäter" - Komplize bekommt Bewährung

Bad Rappenau/Heilbronn. (fsd) Wegen gemeinschaftlichem Diebstahl in acht sowie versuchtem gemeinschaftlichem Diebstahl in fünf Fällen mussten sich zwei Rumänen am Mittwoch am Amtsgericht in Heilbronn verantworten. Ihnen wurde zur Last gelegt, im Zeitraum vom 18. Dezember 2020 bis 27. Januar 2021 auf Parkplätzen von Einkaufsmärkten – unter anderem in Bad Rappenau, Weinsberg, Bad Friedrichshall, Köln und Leverkusen – gezielt Senioren angesprochen zu haben mit der Bitte, ihnen Kleingeld für den Einkaufswagen zu wechseln. Dabei soll der 43-Jährige die Ablenkung genutzt haben, um die Geldbeutel der Geschädigten zu stehlen oder aus diesen Bargeld zu entwenden. Sein 40-jähriger Komplize soll indes in seinem Audi A6 in fluchtbereiter Position gewartet und dem 43-Jährigen Hinweise auf potenzielle Opfer gegeben haben.
Über ihre Verteidigerinnen Anke Stiefel-Bechdolf und Caroline Zahler ließen die Angeklagten mitteilen, dass sie die Taten einräumen. Darüber hinaus wurde im Vorfeld bereits ein Täter-Opfer-Ausgleich in die Wege geleitet. Drei Geschädigte haben inzwischen 1600 Euro erhalten, 791 Euro der Gesamtschadenssumme sind noch offen und sollen noch beglichen werden. Die jeweiligen wurden diesbezüglich bereits kontaktiert: "Mehr können wir auch nicht machen", sagte Stiefel-Bechdolf.
Das rumänische Duo gab während seiner Vernehmung an, dass es aufgrund von Corona seine Jobs verloren und daher die Taten begangen hätte. Während der vorsitzende Richter Michael Reißer dem 40-jährigen L., der in Deutschland bisher noch keine Vorstrafen hat, aber auch erst 2020 nach Deutschland gekommen ist, Glauben schenkte, bezeichnete er den Erklärungsversuch des 43-jährigen M. als "Quatsch". Denn der Angeklagte ist bereits mehrfach einschlägig vorbestraft und wurde am 20. Mai vom Amtsgericht Erlangen wegen Diebstahl in zehn Fällen sowie Computerbetrug zu einem Jahr und zehn Monaten verurteilt.
Diese Umstände machten sich auch bei der Urteilsfindung des Schöffengerichts bemerkbar. L. wurde zu einer Strafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt, dies allerdings auf Bewährung über drei Jahre. Hinzu kommen 160 Stunden gemeinnützige Arbeit. Sein Schwager M. hingegen muss die kommenden Jahre hinter Gittern verbringen. "Bis zur Inhaftierung waren sie Überzeugungstäter", sagte Reißer mit Blick auf die Zahl der Vorstrafen. Letztendlich wurde M. zu zwei Jahren und acht Monaten verurteilt. Ein Urteil, dass laut Reißer "gerade noch ausreichend ist".
Zugute gekommen ist den beiden Beschuldigten, dass die geständig waren und somit eine umfangreiche Beweisaufnahme vermieden hätten. Ebenso hätten sie es den Opfern erspart, vor Gericht aussagen zu müssen und hätten ihnen das Geld zurückbezahlt.
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Auf die Schliche gekommen war man den beiden mit Hilfe von Videoaufnahmen ihrer Tat in Untergruppenbach. Daraufhin hatte man verdeckte Ermittlungen eingeleitet, die letztendlich zum Erfolg geführt haben.



