Baumfällung war ordnungsgemäß
Eine Anwohnerin hatte sich beschwert. Verweis auf Klimaschutz.

Wiesloch. (obit) Mit Erschrecken hatte sich vergangene Woche eine RNZ-Leserin aus Wiesloch an die Redaktion gewandt. Auf einem Grundstück in der Heidelberger Straße wurden am vergangenen Freitagnachmittag zwei Bäume gefällt. Die Frau hatte sich gewundert, wie es zu einem solchen Vorgang in Zeiten des Klimaschutzes kommen könne. Auch seien Bäume besonders an stark befahrenen Straßen wichtig, dank ihnen sinke die Feinstaubbelastung.
War die Fällung der beiden Bäume, die durch ein Unternehmen durchgeführt wurde, möglicherweise nicht genehmigt? Eine Anfrage bei der Stadtverwaltung Wiesloch bringt Aufklärung: Demnach sei das Fällen der beiden Bäume "in dieser Jahreszeit aus rechtlicher Sicht nicht zu beanstanden". Die Bäume hätten keinen besonderen Schutzstatus gehabt. Auch in Sachen Artenschutz sei nichts zu berücksichtigen gewesen, so die Stadt.
Zwar sei der Verlust von Bäumen im Stadtgebiet immer "äußerst bedauerlich", aber grundsätzlich stehe hier das Recht des Grundstückseigentümers im Vordergrund. Einen Fällantrag müssten die Bürgerinnen und Bürger in diesem Fall nicht stellen. Dies sei nur in Städten der Fall, die eine Baumschutzsatzung haben – und gelte dann nur für bestimmte Bäume. Ein Antrag müsse zudem ausführlich geprüft werden.
Doch eine solche Satzung gibt es in Wiesloch derzeit nicht – und es ist auch keine in Planung: Die Stadtverwaltung verweist darauf, dass dies aufgrund der "derzeit vorhandenen personellen Ressourcen im Grünflächen- oder Umweltamt nicht zu bewältigen" sei.