Weinheim

Flüchtlingsunterkunft auch für Obdachlose nutzbar

Nach dem Brand in der Notunterkunft in der Viernheimer Straße wurden die betroffenen Bewohner bereits versorgt

29.12.2017 UPDATE: 30.12.2017 06:00 Uhr 1 Minute, 15 Sekunden

Laut Uli Sckerl in Notsituationen auch für Obdachlose nutzbar: die Flüchtlingsunterkunft in der Stettiner Straße. Foto: Kreutzer

Weinheim. (RNZ) Obdachlose können in einer Notsituation auch in Anschlussunterkünften für Flüchtlinge untergebracht werden, ohne dass deswegen Fördergelder vom Land gekürzt werden. Das teilte Grünen-Landtagsabgeordneter Uli Sckerl am Freitag mit. In Weinheim war diese Frage nach einem Brand in einer Obdachlosenunterkunft in der Viernheimer Straße diskutiert worden. Damals hieß es zunächst, dass eine Unterbringung in den Flüchtlingsunterkünften in der Stettiner Straße nicht möglich sei.

Nach Gesprächen mit der Hausspitze des Ministeriums für Soziales und Integration teilte Sckerl nun mit: "Rechtsfragen der Förderung durch das Land spielen bei einer Belegung keine Rolle. Eine Belegung mit Obdachlosen, insbesondere in einer Notsituation der Unterbringung, ist förderunschädlich." Die Stadt müsse also nicht befürchten, dadurch Fördermittel zu verlieren. Dies gelte, so Sckerl weiter, besonders für den Fall der Unterbringung im Gebäudetrakt Stettiner Straße, da dieser vom Landkreis zu den tatsächlichen Herstellungskosten an die Stadt verkauft worden sei. Eine zusätzliche Landesförderung für Zwecke der Anschlussunterbringung habe die Stadt für den Erwerb der Gebäude nicht erhalten. "Eine Unterbringung ist aber auch in unmittelbar vom Land geförderten Wohnungen möglich, insbesondere wenn es sich um Notsituationen und vorübergehende Maßnahmen handelt", so Sckerl. Von einer Bevorzugung von Flüchtlingen gegenüber Obdachlosen könne demnach keine Rede sein.

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Stadtsprecher Roland Kern teilte in einer Antwort mit, die Verwaltung sei "froh und dankbar", dass Sckerl zu dem Thema "die richtigen Gespräche geführt und Türen geöffnet" habe. Das werde der Stadt mittelfristig helfen. Aktuell könne man aber "Entwarnung" geben: Die Stettiner Straße werde im Moment nicht als Notunterkunft benötigt. Die drei Menschen, die kurzfristig infolge des Brandes in Zimmer im Hauptgebäude der Viernheimer Straße umziehen mussten, konnten mittlerweile anderweitig untergebracht werden: Zwei von ihnen im privaten Umfeld, die dritte Person mit Hilfe der Caritas. "Darüber sind wir sehr erleichtert", so Kern. Bei Bedarf stehe auch ein weiterer Schlafplatz in der Bergstraße 204 zur Verfügung.

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