Weinheim

Eigentümer der Hildebrand’sche Mühle müssen zahlen

Zwangsgeld "voraussichtlich" rechtens, weil Unternehmervilla nicht vor dem Verfall geschützt wird

17.04.2019 UPDATE: 18.04.2019 06:00 Uhr 1 Minute, 22 Sekunden

Die Stadt hat den neuen Mühlen-Eigentümern ein 40 000 Euro Zwangsgeld auferlegt. F.: Dorn

Von Philipp Weber

Weinheim. Im Ringen um die Zukunft der Hildebrand’schen Mühle hat die Stadt Weinheim einen Erfolg erzielt. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe lehnte am Mittwoch einen Eilantrag der derzeitigen Gelände-Eigentümer ab. Diese wollten vor Gericht erreichen, dass die Fälligkeit eines Zwangsgelds in Höhe von 40.000 Euro aufgeschoben wird. Dem folgte die zuständige Zwölfte Kammer des Verwaltungsgerichts nicht.

Die Vorgeschichte hatte bereits im Herbst 2017 begonnen. Die damalige Eigentümerin - die Deutsche Denk Mal AG - hatte das Ensemble endgültig aufgegeben. Das Unternehmen hatte Unternehmervilla und Siloturm sanieren und in Wohnraum umwandeln wollen. Eine Planung, die sich als Luftschloss erwies. Da die Denk Mal AG kein Geld mehr an die zuständige Gerüstbaufirma überwies, verschwand die Schutzkonstruktion rund um die denkmalgeschützte Fabrikantenvilla. Nachdem die Hildebrand’sche Mühle die Eigentümer gewechselt hatte, weigerten sich auch die neuen "Mühlherren", die verfallende Villa zu schützen. Die Stadt Weinheim gab den neuen Eigentümern mit Verfügung vom 17. Mai 2018 auf, bis zum 15. Juni 2018 ein provisorisches Dach zu errichten. Außerdem sei das Anwesen dauerhaft vor Vandalismus zu schützen.

Dies geschah allerdings nicht. Folglich drohte die Stadt mit Verfügung vom 22. August das Zwangsgeld an, sofern die Geländeeigentümer die angeordneten Schutzmaßnahmen nicht bis Mitte September umsetzen. Da auch daraufhin nichts passierte, wurde das Zwangsgeld letztlich festgesetzt. Die Geländeeigentümer wehrten sich jedoch gegen die Festsetzung - und legten Widerspruch beim Regierungspräsidium Karlsruhe ein.

Laut der jetzigen Entscheidung der Verwaltungsrichter hat der Widerspruch jedoch "keine aufschiebende Wirkung". Im Klartext: Die 40.000 Euro müssen bezahlt werden, auch wenn die Sache noch nicht endgültig geklärt ist. Nach Auffassung der Kammer ist die Festsetzung des Zwangsgelds "voraussichtlich rechtmäßig, insbesondere verhältnismäßig". Dabei sei auch zu berücksichtigen, dass die Geländeeigentümer offensichtlich davon ausgingen, dass die Denkmaleigenschaft der Villa unter Umständen verloren geht.

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Der Beschluss ist indessen noch nicht rechtskräftig. Die unterlegene Partei hat nun zwei Wochen Zeit, Beschwerde zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg einzulegen, sprich: die nächste gerichtliche Instanz anzurufen.

"Wir fühlen uns durch dieses Urteil bestätigt", so Roland Kern, Pressesprecher der Stadt Weinheim. Die Verwaltung habe die ihr zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft.

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