Plus Wandeinsturz Wiesloch

Wegen Formfehler muss gefährdete Wand vorerst nicht gesichert werden

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hebt die sofortige Vollziehbarkeit der städtischen Verfügung auf. Die Stadt regt eine Lösung für das Areal an.

11.02.2023 UPDATE: 11.02.2023 06:00 Uhr 2 Minuten, 2 Sekunden
Nach dem Wandeinsturz in der Schwetzinger Straße am 2. November geht es jetzt um die Sicherung der offenliegenden Giebelwand des Hauses Schwetzinger Straße 20 (mit blauen Folienfetzen). Foto: Teufert

Von Timo Teufert

Wiesloch. Ein formaler Fehler der Wieslocher Stadtverwaltung führt dazu, dass die Eigentümer des Grundstücks in der Schwetzinger Straße 22 die einsturzgefährdete Giebelwand des Nachbarhauses nicht sofort abstützen müssen. Am 1. Februar hat dazu eine Kammer des Karlsruher Verwaltungsgerichts über einen entsprechenden Antrag entschieden.

Die Stadt

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