Wegen Formfehler muss gefährdete Wand vorerst nicht gesichert werden
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hebt die sofortige Vollziehbarkeit der städtischen Verfügung auf. Die Stadt regt eine Lösung für das Areal an.

Von Timo Teufert
Wiesloch. Ein formaler Fehler der Wieslocher Stadtverwaltung führt dazu, dass die Eigentümer des Grundstücks in der Schwetzinger Straße 22 die einsturzgefährdete Giebelwand des Nachbarhauses nicht sofort abstützen müssen. Am 1. Februar hat dazu eine Kammer des Karlsruher Verwaltungsgerichts über einen entsprechenden Antrag entschieden.
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